Essen. Eine ehemalige Lehrerin aus Essen ließ sich Kinderpornos aufs Handy schicken. Jetzt hat sie alles verloren, was sie sich aufgebaut hatte.

Meist war es schon spätabends, wenn die Bilder aufliefen: Monatelang ließ sich eine – inzwischen ehemalige – Lehrerin aus Essen Kinder- und Jugendpornos schicken. Dafür ist sie nun verurteilt worden. Die Strafe: zehn Monate Haft auf Bewährung.

Die Vorwürfe gehen auf das Jahr 2017 zurück. Damals war die Angeklagte noch in der Ausbildung. Sie chattete mit einem Mann aus Duisburg, der ihr immer wieder dieselbe Frage stellte: „Darf ich dir noch ein paar Bilder schicken?“ Auch ihre Antwort war fast immer gleich: „Ja, dann schick‘.“

Chatpartner schickte sogar Porno-Bilder von Zweijährigen

Die Dateien, die später bei ihr gefunden wurden, zeigen auch kleine Mädchen und Jungen, die zum Teil auf schlimmste Art und Weise missbraucht werden. Sogar Zwei- und Dreijährige sind dabei. Ein kleines Mädchen ist an Händen und Füßen gefesselt. 

Als die Angeklagte die Beschreibung der Bilder im Prozess hörte, wischte sie sich die Tränen aus dem Gesicht. „Der hat mir einen ganzen Wust geschickt“, sagte sie den Richtern. „Ich kann mich gar nicht erinnern, die alle heruntergeladen zu haben.“

Angeklagte sagt, sie habe manchmal Grenzen gezogen

Manchmal hat sie aber auch Grenzen gezogen. Als ihr Chat-Partner sie zum Beispiel fragte, ob sie über ihre Schule nicht Kontakt zu Kindern herstellen könnte. Das lehnte sie kategorisch ab. Bei anderen Bildern schrieb sie zurück: „Das will ich nicht sehen.“

Als die Fahnder ihr schließlich auf die Spur kamen, war sie schon als Lehrerin beschäftigt. Ihren Job in einer Nachbarstadt hat sie damals sofort verloren

Gericht weist auf ihre Verantwortung als Lehrerin

Das Essener Amtsgericht hatte die 32-Jährige in einem ersten Prozess im Sommer vergangenen Jahres zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Diese Strafe schien ihr jedoch zu hoch. Deshalb musste sich die 27. Berufungskammer am Essener Landgericht am Dienstag erneut mit dem Fall befassen. Zu einer Reduzierung des Urteils kam es jedoch nicht.

„Sie hatten als Lehrerin mit Kindern und Jugendlichen zu tun“, sagte Richter Sebastian Jordan. „Da muss man noch mehr darauf achten, dass Kinder geschützt werden.“ Der Missbrauch, der auf den Bildern zu sehen sei, sei mit erheblichen Leiden verbunden. „Das haben die Kinder nicht freiwillig gemacht.“

Beschuldigte ist selbst als Kind missbraucht worden

Genau das war der Angeklagten von ihrem Chat-Partner aber offenbar immer eingeredet worden. In einer seiner Nachrichten hieß es dazu: „Ich finde es gut, wenn sie das freiwillig machen und bestenfalls auch noch Spaß daran haben.“ Sie selbst hatte ihn am Ende sogar noch warnen wollen und schrieb: „Ich weiß, du meinst es nicht böse, aber pass auf.“ Angehängt war ein Link über polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen.

Warum sich die ehemalige Lehrerin überhaupt darauf eingelassen hat, ist kaum zu verstehen. Vor allem, da sie im Prozess von eigenen Missbrauchserfahrungen sprach. Ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil hat sie am Ende zurückgenommen – wegen Aussichtslosigkeit.