Essen. Zwei Kinder aus Essen sind Opfer schwerster Missbrauchstaten durch den eigenen Onkel geworden. Jetzt haben die Richter durchgegriffen.

Für die beiden Geschwisterkinder aus Essen war er immer der liebe Onkel. Sie hatten den 45-Jährigen gern. Er holte sie von der Schule ab, spendierte Eis, nahm sie mit zum Einkaufen. Doch dann passierte etwas, das die heile Welt zum Einsturz brachte.

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Die Richter am Essener Landgericht haben keinen Zweifel daran, dass das anfangs achtjährige Mädchen und dessen zehnjähriger Bruder Opfer schlimmster Missbrauchstaten geworden sind. Dafür muss der 45-Jährige jetzt ins Gefängnis. Die Strafe: sieben Jahre und neun Monate Haft.

Onkel soll zu Kindern gesagt haben: „Das ist unser Geheimnis“

Laut Urteil haben die Übergriffe vor rund zwei Jahren begonnen. „Das ist unser Geheimnis“, soll der Onkel dem Mädchen gesagt haben, als er es ins Schlafzimmer geführt und die Tür verschlossen haben soll. Dem Jungen sagte er später angeblich auch noch diesen Satz: „Wenn du davon erzählst, bringe ich deine Eltern um.“

Er selbst hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten und die Kinder als Lügner hingestellt. Nach seiner Schilderung habe er zwar eine außereheliche Affäre mit der Mutter der Geschwister geführt, die Kinder selbst aber nie angefasst. Das sahen die Richter jedoch anders.

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Es waren alltägliche Situationen, die der Angeklagte ausgenutzt haben soll: im Auto, auf dem Rückweg von der Schule, zum Beispiel. Oder im Keller, in der Waschküche. Dabei soll es zu Taten gekommen sein, die die Juristen als Vergewaltigung einstufen. Wenn die Kinder um Hilfe gerufen haben, soll der 45-Jährige ihnen den Mund zugehalten haben.

Elfjähriges Mädchen vertraut sich nach langer Zeit der Mutter an

Die Kinder hatten lange Zeit geschwiegen. Vor allem das Mädchen hatte offenbar Angst, dass ihm niemand glaubt – und es dann alle in der Familie als „Gegner“ hätte. Ende vergangenen Jahres hatte die inzwischen Elfjährige sich dann aber doch noch ihrer Mama anvertraut.

Der Onkel der Kinder war daraufhin festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. Vor Gericht hatte er unter anderem erklärt, dass er mit den Kindern fast nie allein gewesen sei. Nur den Jungen habe er mal mit Öl massiert. Vielleicht habe der das missverstanden. Auch die angeblichen Hilferufe könne es nicht gegeben haben. Dafür sei seine Wohnung viel zu hellhörig.

Für einen Freispruch sahen die Richter der 17. Strafkammer jedoch keinerlei Spielraum. Sie hatten keinen Zweifel, dass die Kinder genau das erzählt haben, was ihnen passiert ist. So hatte es zuvor auch schon eine extra hinzugezogene Glaubwürdigkeitsgutachterin eingestuft.

Mit dem Urteil gingen die Richter am Ende sogar noch deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die sechseinhalb Jahre Haft für ausreichend gehalten hatte.

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