Essen. Ein Essener steht vor Gericht, weil er seine Stieftochter missbraucht haben soll. Warum der Prozess hinter verschlossenen Türen stattfindet.

Von diesem Strafverfahren soll niemand etwas erfahren, so die Verteidigung des Angeklagten: Am Landgericht Essen muss sich seit Dienstag, 2. Juli, ein 46-jähriger Mann aus Essen verantworten, der seine Stieftochter über Jahre sexuell missbraucht und erniedrigt haben soll. Das Mädchen war zu Beginn der Taten wohl erst 13 Jahre alt.

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Der Prozess hatte kaum begonnen, da war er für die Zuhörer auch schon wieder vorbei. Der Verteidiger des Angeklagten hatte beantragt, die Öffentlichkeit schon vor Verlesung der Anklage auszuschließen. Die Begründung des Rechtsanwalts unter anderem: Angst vor Mitgefangenen des Angeklagten.

Vorwürfe sollen im Gefängnis nicht bekannt werden

Es sei zu befürchten, hieß es, dass die Vorwürfe durch Berichterstattung auch im Gefängnis bekannt würden. Das wäre mit erheblichen Konsequenzen verbunden, argumentierte der Verteidiger des 46-Jährigen. Der Schutz des inneren Lebensbereiches wiege schwerer als das Recht auf Öffentlichkeit, so der Rechtsanwalt. Der Anwalt des Mädchens hatte mit dieser Begründung zwar nichts zu tun, schloss sich dem Antrag aber an, dem die 24. Strafkammer am Dienstag dann auch stattgab. Bis zur Urteilsverkündung bleiben die Türen nun geschlossen.

Die Vorwürfe gehen zurück auf die Jahre 2020 bis 2023. Es geht dabei um allerschwerste Missbrauchs- und Vergewaltigungstaten. Einmal soll sich das Mädchen vor Ekel sogar übergeben haben. Bestreiten kann der 46-jährige Essener die Vorwürfe wahrscheinlich nicht. Denn: Er soll viele seiner Taten mit seinem Smartphone gefilmt oder fotografiert haben.

Mädchen hat ihr Schweigen nach Jahren gebrochen

Die anfangs 13-Jährige hat zunächst angeblich alles über sich ergehen lassen – bis sie ihr Schweigen dann doch noch brach. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung soll dann auch das Mobiltelefon des Angeklagten sichergestellt worden sein, auf dem sich die Foto- und Videoaufnahmen seiner Taten befunden haben sollen.

Der 46-Jährige ist im Januar festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Im Gefängnis hat er sich offenbar eine Legende aufgebaut, um von den Mitgefangenen nicht als Kinderschänder „geoutet“ zu werden. Welchen Grund er für seine Inhaftierung angegeben hat, ist unbekannt.

Das Essener Landgericht hat für den Prozess noch fünf weitere Verhandlungstage bis Ende August angesetzt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 46-jährigen Essener mehrere Jahre Haft.

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