Essen. Ein Junge (8) wird in einer Essener Schrebergartenlaube missbraucht – und dafür auch noch bezahlt. Der Täter war ein Freund der Familie.
Bei diesem Urteil fielen drastische Worte. „Sie haben den Jungen an die Prostitution herangeführt“, sagte Richter Markus Dörlemann an die Adresse des Angeklagten. „Sie haben ihn als ihren eigenen kleinen Stricherjungen gehalten.“ Entsprechend deutlich fiel die Strafe aus: zwei Jahre und vier Monate Gefängnis wegen Kindesmissbrauchs.
Der kleine Junge war acht, als er das erste Mal in der Schrebergartenlaube des Angeklagten übernachten durfte. Die Oma hatte den Kontakt hergestellt, die Eltern waren dankbar. „Dem kannst du vertrauen“, hieß es. Doch das war eine komplette Fehleinschätzung.
Essener (64) gesteht vor dem Landgericht
Im Prozess vor der 25. Strafkammer des Essener Landgerichts hat der inzwischen 64-jährige Essener am Montag gestanden, den Jungen sexuell missbraucht und dafür auch noch bezahlt zu haben. Mal gab es zehn Euro, mal 15. „Er ist voller Scham“, sagte Verteidiger Volker Schröder.
Es war die Mutter, die als erste Verdacht schöpfte. Ihr Sohn hatte beim „Käbbeln“ plötzlich eindeutig sexuelle Bewegungen gemacht und dazu erklärt, dass der Angeklagte das bei ihm auch immer so mache. Der Schock war kaum zu ertragen. Auch bei ihrer Zeugenvernehmung kämpfte die Mutter immer wieder mit den Tränen.
Ohne Geständnis wäre Strafe höher ausgefallen
Der Zehnjährige selbst musste nach dem Geständnis des Angeklagten vor Gericht nicht mehr aussagen. „Ich hatte damals den Eindruck, dass er auch gar nicht verstanden hat, was da passiert ist“, sagte ein Polizist, der den Jungen nach der Anzeigenerstattung vernommen hatte.
Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von „absolut niederträchtigen Taten“. Der Angeklagte habe das Vertrauen des Jungen „brutal ausgenutzt“. Trotzdem hielt der Anklagevertreter eine zweijährige Bewährungsstrafe für ausreichend.
Auch die Anwältin des Jungen war der Meinung, dass der 64-jährige Essener für die Missbrauchstaten nicht ins Gefängnis muss. Genau das sahen die Richter jedoch anders. Richter Dörlemann: „Die Schuld, die der Angeklagte auf sich geladen hat, ist einfach zu groß.“ Er habe „planvoll“ und „über einen langen Zeitraum“ gehandelt. Ohne Geständnis wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen, hieß es in der Urteilsbegründung.
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