Essen. Junge Männer und eine Jugendliche feierten eine laute Party mit Musik und Alkohol. Bei dem Einsatz der Polizei wurden zwei Gäste renitent.
Nach einer illegalen Party am Freitagabend auf der Brehminsel in Essen-Werden ermittelt die Polizei. Ein junger Mann widersetzte sich den Beamten und landete zur Ausnüchterung im Gewahrsam, berichtete die Behörde am Montag.
Um kurz vor Mitternacht hatten sich Anwohner über laute Musik und Partylärm beschwert. Im hinteren Teil der Brehminsel an der Joseph-Breuer-Straße trafen die
Polizisten auf eine Gruppe junger Männer und einer Jugendlichen. Neben der
ruhestörenden Musik standen alle Feiernden ohne angelegte Masken eng
beieinander, so die Polizei. Auf den Tischtennisplatten waren zahlreiche Flaschen abgestellt.
Als die Beamten die jungen Leute "aufgrund der vielfältigen Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung" ansprachen, wollten sich einige aus dem Staub machen. Neben einem jungen Mann (20) aus Heisingen, dessen erfolglose Flucht ein Beamter
nach wenigen Metern stoppte, versuchten sich ein 20-jähriger Bochumer und ein
20- jähriger Mülheimer in Szene zu setzen.
Ein 20-Jähriger wurde von den Beamten gefesselt
Der Bochumer, der mit seinem Handy widerrechtlich Videoaufnahmen fertigte und dies trotz mehrfacher Aufforderung der Beamten nicht unterließ, fand sich nach seinem kurzen Angriff auf einen Polizisten mit gefesselten Händen auf dem Boden liegend wieder, schildert Polizeisprecher Peter Elke den Einsatzverlauf. Zur Beruhigung und Ausnüchterung brachten die Beamten ihn ins Polizeigewahrsam. Gegen ihn wird wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte strafrechtlich ermittelt und sein Handy wurde sichergestellt.
Sein Mülheimer Partyfreund beruhigte sich erst, als alle anderen Beteiligten den
Platzverweisen der Polizisten bereits gefolgt waren und die Brehminsel verlassen
hatten. Gegen weitere sechs Personen wurden ebenfalls Anzeigen gefertigt.
Trotz der sicherlich auch schwierigen Zeit für jüngere Menschen mahnte die
Polizei zur Einhaltung der Corona-Regeln und machte deutlich, Verstöße genau so zu ahnden wie der städtische Ordnungsdienst.