Essen.. Die vor einer Woche gestartete Initiative zum Erhalt der Stadtteilbibliotheken in Essen ist per Brief gestoppt. Oberbürgermeister Reinhard Paß begründet rechtliche Bedenken mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Initiatoren kritisieren einen “perfiden Stil“.
Rolle rückwärts bei der Stadtverwaltung: Das vor einer Woche gestartete Bürgerbegehren zum Erhalt der Bibliotheken, das vom Wahlamt noch am 5. Oktober durchgewinkt wurde, gilt im Rathaus nun doch als unzulässig. Man habe, so bedauerte Oberbürgermeister Reinhard Paß in einem Schreiben an die Initiatoren, in die rechtliche Beurteilung zuvor leider ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln nicht einspeisen können.
Dieses Urteil datiert vom 25. April und widmet sich der Frage, ob in Leverkusen-Opladen ein vergleichbares Begehren zum Erhalt eines Bürgerbüros zulässig war. War es nicht, so urteilten die Kölner Richter, und führen als Grund unter anderem an, dass es dem (Ober-) Bürgermeister obliegt, „die Organisation der Verwaltung festzulegen, ob er bestehende Ämter zusammenlegt, abschafft, bestimmte Ämter bildet und wie er Dezernate/Ämter/Fachbereiche intern organisatorisch gliedert“.
Verärgerung über den Rückzieher der Stadt
Patrik Köbele, einer der drei Vertretungsberechtigten fürs Bürgerbegehren, zeigte sich verärgert über den Rückzieher der Stadt, nicht nur weil am 15. Oktober als unzulässig gilt, was ihm am 5. Oktober vom Wahlamt noch schriftlich als zulässig bescheinigt wurde: „Ich frage mich, wozu man dann überhaupt noch ein Bürgerbegehren veranstalten darf“, so Köbele mit Blick auf das Job-Sparpaket. Ihm dränge sich der Verdacht auf, dass die Stadt gezielt recherchierte, „wie man sich dem Bürgerwillen entziehen kann: Das ist ein perfider Stil.“
Noch will sich die Initiative nicht geschlagen geben, prüft ihrerseits rechtliche Schritte.
Derweil zuckt man bei der landesweiten Initiative „Mehr Demokratie e.V.“ hilflos mit den Achseln: Das Urteil sei auf den Essener Fall wohl anwendbar, sagt Sprecher Thorsten Sterk und erahnt die grundsätzliche Bedeutung für Bürgerbegehren: „Wenn das um sich greift, wäre das natürlich problematisch.“