Essen. Die Stadt Essen hat die Regelung über den 30. September hinaus verlängert, um Gastronomen in der Krise zu helfen. Es gelten allerdings Ausnahmen.
Die Stadt Essen kommt Gastronomen in der Coronakrise weiterhin entgegen: Für Außengastronomie müssen Wirte und Restaurantbetreiber über den 30. September hinaus eine geringere Sondernutzungsgebühr zahlen. Auch dürfen sie auf Antrag weiterhin öffentliche Parkplätze nutzen. Beide Regelungen werden bis September 2022 verlängert. Dies hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. August, beschlossen.
Für die Nutzung öffentlicher Parkflächen gelten allerdings Ausnahmen: Bleiben die Gastronomiebetriebe an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen, müssen die Flächen in dieser Zeit geräumt werden, so dass Autofahrer dort wieder parken können. Vom 1. November bis zum 28. Februar dürfen Parkplätze nicht für die Außengastronomie genutzt werden.
Das Aufstellen von Zelten oder Pavillons bleibt auf öffentlichen Flächen verboten
Das Aufstellen von Heizpilzen wird vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 geduldet, Zelte oder Pavillons bleiben auf öffentlichen Flächen verboten.