Für den 1. Mai 2001 hatte die NPD in Essen eine Kundgebung angemeldet. Der Polizeipräsident verbot sie mit Hinweis auf das Datum „Tag der Arbeit“. Die NPD rief das Oberverwaltungsgericht NRW an, die per einstweiliger Anordung der Polizei Recht gab. Das daraufhin angerufene Bundesverfassungsgericht erlaubte die Demo wenige Stunden vor deren Beginn mit einem Urteil, das bundesweite Beachtung fand und bis heute wirkt.
Das damals laufende Verbotsverfahren gegen die NPD verwarf das Gericht als Verbotsgrund ebenso wie die Erwartung, auf der Kundgebung werde es verfassungsfeindliche Äußerungen geben. So lange eine Partei nicht verboten sei, könne sie die Grundrechte in Anspruch nehmen. Kernthese: „Die Kraft eines Rechtsstaates zeigt sich auch daran, dass er den Umgang mit seinen Gegnern rechtsstaatlichen Grundsätzen unterwirft.“