Essen. Der als Radfahrer-Autobahn gepriesene RS1 darf nicht mit 45 km/h schnellen Elektrorädern befahren werden. Kritik kommt vom Essener ADFC.

Der Radschnellweg RS1, als künftige Radfahrer-Autobahn zwischen Hamm, Essen und Duisburg gepriesen, darf mit besonders schnellen E-Bikes (Tempo 45) nicht befahren werden. Der Bundestag, der vor kurzem die Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen hat, lässt hier keine Ausnahmen zu. Das stößt beim Essener Fahrradclub ADFC, der sich für Radschnellwege stark macht, auf Unverständnis. Denn besonders breite Trassen wären auch für die flotten E-Bikes geeignet.

Der Elektromarkt boomt – und der Gesetzgeber wollte mit der Novellierung präzisieren, wo Biker auf dem Elektrorad radeln dürfen. „Für mich war das etwas verwirrend“, sagt Jörg Brinkmann, Vorsitzender des ADFC-Essen. Denn längst gilt, dass bis zu 25 km/h schnelle Pedelecs, mit denen beim Treten ein Elektromotor unterstützend hilft, auf Radwegen fahren dürfen. „Und diese Fahrräder werden am häufigsten gekauft.“ Sie machen immer noch 95 Prozent des E-Bike-Marktes aus.

Zusatzschild nötig

In Zukunft könnten aber für Pendler, die längere Strecken wie von Essen nach Duisburg fahren, gerade auch Elektro-Fahrräder mit einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern (sogenannte S-Bikes oder S-Pedelecs) attraktiv werden. Aber die müssen nach der neuen Straßenverkehrsordnung auf die Straßen ausweichen. Auf Radwegen sind nur Elektro-Räder mit bis zu 25km/h zugelassen.

„Hier hatte der Gesetzgeber die Radschnellwege nicht im Blick“, gibt Jörg Brinkmann vom ADFC zu bedenken. So werde der Radschnellweg RS1 teilweise nach vom ADFC gut geheißenen Standards gebaut, die auch für schnellere E-Bike-Fahrer kein Problem wären. „Das sind Trassen mit einer Breite von vier Metern, die strikt vom Fußgängerverkehr getrennt sind“, so Brinkmann. Das treffe in Essen zwar nicht für die Strecke vom Uni-Viertel nach Schönebeck zu, aber für den neuen Abschnitt zwischen Schönebeck und Hauptbahnhof Mülheim. Wenigstens solche breiten Wege sollten mit Zusatzschild für alle E-Bikes zugelassen werden, so der ADFC. „Aber das sieht die neue Straßenverkehrsordnung nicht zu“, bedauert Brinkmann.

Auf dem Gehweg oft zu eng

„Mit dieser Frage haben wir uns noch gar nicht beschäftigt“, so der Sprecher des Regionalverbandes Ruhr (RVR), Jens Hapke. Der RVR will mit dem Radschnellweg RS1 den Berufspendlern eine Alternative zum Auto bieten. Doch Räder mit besonders leistungsstarkem Elektromotor dürfen da nicht rauf. Der RVR verweist auf die weitaus größere Zahl der Pedelecs, die den Radschnellweg unbeschränkt nutzen dürfen. „Mit 25 Stundenkilometern ist man doch auch ziemlich flott“, findet Jens Hapke.

Kritisch sieht der Essener ADFC auch die Änderung der Straßenverkehrsordnung, wonach künftig Kinder, die bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg radeln müssen, von einer ebenfalls radelnden Aufsichtsperson (ab 16) auf dem Fußweg begleitet werden dürfen. Brinkmann: „Ich kann es verstehen, dass die Eltern im Straßenverkehr möglichst nah an ihren Kindern sein wollen. Und ich will diese neue Regelung nicht pauschal verdammen. Aber sie wird zu weiteren Konflikten mit Fußgängern führen.“ Denn gerade in Essen seien viele Gehwege – etwa in Holsterhausen und Frohnhausen – besonders schmal. Wenn auf denen sich gleich zwei Radfahrer und ein Fußgänger begegnen, wird es kritisch.