Dorsten/Essen..

Bieder wirkt er. Aber als „Dr. Schneider“ im Ferrari machte Elmar U. (59) offenbar mehr her. Am Montag gestand er, mit seiner Dorstener „J. & H. GmbH“ die NRW-Bank und eine Berliner Lebensversicherung um Millionen Euro betrogen zu haben, als er in Dortmund das 400 Wohnungen umfassende Objekt „Hannibal II“ kaufte.

Der I. Strafkammer am Landgericht Essen ist Elmar U. kein Unbekannter. Im vergangenen Jahr verurteilte die Kammer ihn wegen zahlreicher Immobilienbetrügereien zu fünf Jahren und drei Monaten Haft, außerdem gab es ein fünfjähriges Berufsverbot.

Das ist also der Mann, der 2004 in Dortmund als Retter einer maroden Immobilie galt. In den 70er Jahren hatte die Dortmunder gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (Dogewo) den Hochhauskomplex in Dortmund-Dorstfeld gebaut. 2004 war das mit öffentlichen Mitteln geförderte Objekt heruntergekommen, 142 der über 400 Wohnungen standen leer. „Dr. Schneider“ versprach Besserung: Er wollte den Komplex sanieren. Dafür verkaufte die Dogewo ihm das Objekt gegen die Übernahme der 4,2 Millionen Euro Schulden bei der NRW-Bank. „Dr. Schneider“ besorgte für die Sanierung noch 6 Millionen Euro Kredit. Klug sicherten die Geldgeber sich ab: Das Geld sollte nur Zug um Zug gegen abgeschlossene Sanierungsmaßnahmen ausgezahlt werden. Offenbar wussten die Kreditgeber aber nicht, dass Dr. Schneider laut Anklage über einen Architekten verfügte, der Bauarbeiten bescheinigte, die es gar nicht gab.

Ein Geständnis

Lediglich eine der sechs Millionen Euro steckte „Dr. Schneider“ tatsächlich in das Objekt, der Rest ging auf sein persönliches Konto. Finanzbedarf bestand. Als Firmenfahrzeuge schaffte die Dorstener „J. & H. GmbH“ Ferraris an. Zurückgezahlt wurde nichts.

„Was in der Anklage steht, ist richtig“, sagte Elmar U. alias „Dr. Schneider“. „Ich sehe ein, dass ich bestraft werden muss. Ich bereue, wie es damals gelaufen ist.“ Es war ein Geständnis, das mit der Zusage eines milden Urteils abgesichert wurde. Denn die I. Kammer sicherte dem 59-Jährigen zu, seine Vorstrafe von fünf Jahren und drei Monaten Haft nur leicht zu erhöhen: auf sechseinhalb bis sieben Jahre.