Eine Kondom-Aktion des Essener Ratsherrn und NPD-Kreisvorsitzenden Marcel Haliti kommt im März vor Gericht. Haliti hatte Ratsmitgliedern Kondome der Jungen Nationaldemokraten mit der Aufforderung zugeschickt, sich nicht fortzupflanzen. Die Strafjustiz wertet das als strafbare Beleidigung. Das Amtsgericht Essen verhängte gegen den 30-Jährigen, der seit 2009 im Stadtrat sitzt, auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 950 Euro (95 Tagessätze).
Seit Herbst vergangenen Jahres hatte der Staatsschutz gegen Haliti ermittelt. Am 17. September war bei Essener Ratsmitgliedern ein mit seinem Namen unterzeichnetes Schreiben angekommen, dem ein Kondom der Jungen Nationaldemokraten beilag. Aufgefordert wurden die Kommunalpolitiker, darunter auch Oberbürgermeister Reinhard Paß, sich künftig nicht fortzupflanzen.
Haliti spricht von Protest
In dem Schreiben hatte Haliti die Aktion „für Ausländer und ausgewählte Deutsche“ als Protest gegen eine multikulturelle Gesellschaft bezeichnet. Es solle zudem ein politisches Zeichen gesetzt werden „gegen die Missstände, die unser Land und unser Volk belasten“. Ermittelt wurde gegen ihn zunächst wegen Volksverhetzung. Was von dem Schreiben samt Kondom rechtlich übrig bleibt, ist die strafbare Beleidigung.
Gegen den Strafbefehl hat Haliti Einspruch eingelegt, gegen den am 18. März vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Richter Stefan Groß stuft den Fall offenbar nicht als Bagatelle ein. Er hat zehn Ratsmitglieder als Zeugen geladen. Sie wird er fragen, ob sie sich durch Halitis Aktion beleidigt fühlten. Vier gehören den Linken an, drei den Grünen, zwei der SPD und einer der AUF-Fraktion. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft handelt es sich um die Ratsmitglieder, die auf Anfrage der Ermittler Strafantrag gestellt hatten. Ohne diesen Antrag kann die Staatsanwalt das Delikt nicht verfolgen. Nötig ist also, dass sich durch die Aktion auch wirklich jemand beleidigt fühlte.
Wenn der Strafbefehl über 95 Tagessätze in dieser Größenordnung bestehen bleibt, gilt der Ratsherr als vorbestraft, weil Strafen mit mehr als 90 Tagessätzen im Register vermerkt werden. Als sonderlich wohlhabend sieht die Justiz den NPD-Politiker nicht an. Sein Tagessatz von zehn Euro liegt am unteren Rand der Einkommensskala.