Essen-Rüttenscheid. Der Bund für Umwelt und Naturschutz vermutet Orchideen, Fledermäuse und Molche auf dem ehemaligen PH-Gelände und fordert eine Artenschutzprüfung.
Der geplante Abriss der ehemaligen Pädagogischen Hochschule könnte vorerst gestoppt werden. So hat die Essener Kreisgruppe des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) rechtliche Schritte angekündigt, da für das Gelände bislang noch keine Artenschutzprüfung vorliege.
„Durch die Gemeinschaftsgärtner, die bislang rund um die alten Gewächshäuser des früheren botanischen Gartens aktiv waren, wissen wir von Fledermäusen, Molchen, Orchideen und Hornissen, die auf dem Gelände vorkommen“, sagte Biologin und BUND-Mitglied Marie Rose Joos. Eine Prüfung, die über geschützte Arten Auskunft geben und die Vorgehensweise, z.B. die Umsetzung der Hornissen durch einen Imker, festschreiben würde, sei zwingend erforderlich.
Gemeinsam mit dem Landesbüro des BUND würden rechtliche Schritte geprüft, die aller Voraussicht nach heute auf den Weg gebracht werden sollen. Hintergrund sei die Ankündigung des Investors, der Düsseldorfer Gentes-Gruppe, dass der Abriss bereits am kommenden Montag, 4. Juli, starte. „Die Gemeinschaftsgärtner wurden informiert, dass dann der Abriss beginnt und sie bis zu diesem Zeitpunkt das Gelände räumen müssen“, teilte Marie Rose Joos mit.
Auf 3,3 Hektar entsteht ein neues Wohnquartier
Die Gentes-Gruppe plant auf dem etwa 3,3 Hektar großen Gelände an der Henri-Dunant-Straße ein neues Wohnquartier. Erst kürzlich hatte der Investor gemeinsam mit der Stadt Essen den Siegerentwurf des städtebaulichen Planungswettbewerbs veröffentlicht. Demnach steht das Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung der Entwürfe des Aachener Architektenbüros „pbs“ aber noch bevor.
Bei der Stadt war am Montag nicht mehr in Erfahrung zu bringen, ob für die Immobilien eine Abrissgenehmigung erteilt wurde oder eine ältere Erlaubnis besteht. Gleichwohl betonte Stadtdirektor und Planungsdezernent Hans-Jürgen Best, dass die vom BUND geforderte Artenschutzprüfung eigentlich zum Standard-Procedere jedes Bauvorhabens in dieser Größenordnung gehöre: „Wenn ein Gebäude länger als drei Monate leer steht, ist eine solche Prüfung vor dem Abriss zwingend erforderlich“, weiß Best. Dies ist allein durch das 2010 erneuerte Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben, wonach zur Genehmigung größerer Bauvorhaben eine Artenschutzprüfung zwingend vorausgehen muss. Wann diese Prüfung erfolgt und ob in der kommenden Woche tatsächlich bereits die ersten Abrissfahrzeuge anrollen, blieb am Montag unklar: Die Gentes-Gruppe war trotz mehrfacher Nachfragen nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.