Essen. Der Zeuge brachte es auf den Punkt, dieses Zusammentreffen eines Langsamfahrers auf der linken Spur mit einem bürgerlichen Drängler: „Das war der Klassiker, den jeder Autofahrer kennt.“ 2250 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze) kostet es den Drängler.

Eine Führerscheinsperre von einem Jahr ordnete Amtsrichter Maximilian Kellermann für den 48 Jahre alten Angeklagten aus Kupferdreh ebenfalls an. Der Handwerker hatte sich stets als unschuldig bezeichnet, obwohl alle Zeugen gegen ihn sprachen.

Vor allem ein unabhängiger Zeuge belastete den Familienvater. Der 40 Jahre alte Kupferdreher war am 20. Mai abends auf der Wuppertaler Straße hinter dem Angeklagten ge­fah­ren. Er hatte freie Sicht vor der Ausfahrt Heisingen, Richtung Velbert: „Auf der linken Spur ein roter Kleinwagen, der mit 70 relativ langsam fuhr. Hinter ihm ein dunkler Kombi, für mein Gefühl drängelte er.“ Der Angeklagte im dunklen Wagen habe das andere Auto rechts überholt, sich vor ihn gesetzt und gebremst. „Das Problem war, dass der Kleinwagen nicht mehr bremsen konnte.“ Blechschaden. Der Kleinwagen habe das Tempolimit beachtet. Trotzdem: „Er hielt den Verkehr auf.“

Der Fahrer des Kleinwagens ist Schüler, 19 Jahre alt. Damals hatte er den Führerschein seit drei Tagen. Richter Kellermann kennt die B 227 wohl auch und weiß, dass dort regelmäßig schneller gefahren wird. Warum er 70 gefahren sei, fragt er den Zeugen. „Weil dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt“, antwortet der Fahranfänger. Vorschriftswidrig überholten ihn damals viele Autos rechts. Das Motiv seines Unfallgegners kennt er: „Der wollte dem Jungen eine kleine Lektion erteilen.“

So sieht es auch der Richter, der den nicht vorbelasteten Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Weil dort alle schneller fahren, habe der Kupferdreher den Schüler mit dem Ausbremsen belehren wollen: „Sie dachten, es geht gut. Wäre es ja auch, wenn der Andere nicht ein Fahranfänger gewesen wäre.“ Erziehung im Straßenverkehr sei schon schlimm genug, so sei sie aber „rücksichtslos und grob verkehrswidrig“ gewesen.