Essen.. Amtsgericht Borken verurteilt 44-Jährige wegen Volksverhetzung. Sie war sauer auf das Glockengeläut, das HoGeSa-Randalierer stören sollte.

Als rechtsextreme „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) an einem Sonntag im Schatten von St. Gertrud aufmarschieren, bekennt der Pfarrer couragiert Farbe. Er lässt einfach die imposanten Kirchenglocken läuten und übertönt so die dumpfen Parolen der Demonstranten. Gut fünf Monate liegt dieses Ereignis zurück, jetzt hatte es ein juristisches Nachspiel im münsterländischen Borken. Dort verurteilte das Amtsgericht eine 44-Jahre alte Frau zu einer 3000-Euro-Geldstrafe. Sie hatte im sozialen Netzwerk derart auf die Kirche geschimpft, dass der Richter den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sah. Das Bistum Essen begrüßt das Urteil.

„Kirche verbimmelt HoGeSa die Demo“ – unter diese drollige Schlagzeile stellten die Blaulicht-Reporter von „NRW aktuell TV“ am 20. September 2015 ihren Facebook-Bericht über die Essener Demo. Daraufhin postete die 44-Jährige diese beiden unterirdischen Sätze: „Was willst du von Pack erwarten das sich an kleinen Kindern vergreift, dieser pädophile Abschaum. Ab nach Auschwitz ich schmeiß die Öfen wieder an.“

„Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen“

Andere Facebook-Nutzer zeigten die unvorbelastete Frau daraufhin bei der Polizei an. Sehr zu Recht, wie die Verhandlung vor dem Amtsgericht zeigen sollte. Die Staatsanwaltschaft forderte nach einem Bericht der „Borkener Zeitung“ eine viermonatige Haftstrafe auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe. Der Richter erkannte schließlich auf 3000 Euro Geldstrafe. Die Angeklagte betonte, sie habe „aus dem Affekt heraus geschrieben“. Aber ebenso deutlich wurde: Reue ließ die Hetzerin im Gerichtssaal nicht erkennen.

„Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen, diese ist im aktuellen Fall weit überschritten worden“, sagt Ulrich Lota. Gegenüber dieser Zeitung kündigt der Bistumssprecher eine härtere Gangart der Essener Diözese gegen Hetze im Internet an. „Wir waren in der Vergangenheit oft zu großzügig“, bekennt er, und fügt hinzu: „Wenn die Grenzen der Meinungsfreiheit auf strafrechtlich relevante Weise überschritten werden, behalten wir uns im Einzelfall vor, solche Vorfälle in Zukunft an Polizei und Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.“

Gegen Hasstiraden im Internet

Anlässlich der Präsentation des neuen Internetauftritts (bistum-essen.de) veröffentlichte das Ruhrbistum am Dienstag eine Videobotschaft, in der Bischof Franz-Josef Overbeck zu Toleranz und Meinungsfreiheit im Netz aufruft. „Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut, das wissen wir Christen besonders zu schätzen.“ Gleichzeitig verurteilt er den Missbrauch dieser Freiheit durch „Hasstiraden und Verleumdungen im Internet“. Der Bischof äußerte sich im Rahmen der Aktion „#NoHateSpeech“ der Landesanstalt für Medien, sein TV-Clip ist abrufbar auf nrwision.de

Das Glockengeläut von St. Gertrud und der resolute Dompropst, der bei einer Pegida-Demo den Kölner Dom verdunkelte: Bistumssprecher Ulrich Lota vermag seine persönliche Sympathie für solche „Statements“ nicht zu verhehlen: „Wir können als Kirche nicht tatenlos mitansehen, wenn sich radikale Minderheiten auf menschenverachtende Weise äußern.“