Essen. Der Untreueprozess gegen frühere AStA-Mitarbeiter der Uni Duisburg-Essen wird doch fortgeführt. Die Staatsanwaltschaft lehnt die Einstellung ab.
Der Abschluss des Untreueprozesses gegen frühere AStA-Mitarbeiter der Uni Duisburg-Essen lag in greifbarer Nähe, jetzt wird aber doch noch weiter verhandelt. Die Staatsanwaltschaft verweigert ihre notwendige Zustimmung zu der im September von Gericht und Verteidigung angeregten Einstellung des Strafverfahrens.
Rund 500.000 Euro sollen die beiden Duisburger Boris Schön (40) und Oliver Bay (44) beim Betrieb der Studentenkneipe KKC auf dem Essener Campus veruntreut haben, behauptet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Sie hatte von 2011 bis 2015 ermittelt, nachdem anonym schwere Vorwürfe erhoben wurden.
Verteidigung nahm Entscheidung des Gerichtes hin
Aus Sicht der XXI. Strafkammer hatten die bisherigen fünf Tage Beweisaufnahme die Kernvorwürfe gegen die Angeklagten nicht bestätigt. Einer Einstellung wolle das Gericht aktuell aber nicht näher treten, betonte Richter Johannes Hidding am Donnerstag.
Am 20. September war von dieser Zurückhaltung keine Rede. Offenbar hat das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft dazu geführt, dass die Kammer jetzt wieder Zeugen vernimmt. Sie kümmert sich auch um das Insolvenzverfahren des dritten Angeklagten aus dem Jahre 2007, dem Beihilfe vorgeworfen wird. Offenbar erhofft sie sich Rückschlüsse auf sein damaliges Finanzvermögen. Die Verteidigung nahm die Entscheidung des Gerichtes hin. Gerhard Thien: „Wir betteln nicht um eine Einstellung. Ich bin zuversichtlich, was den Ausgang des Verfahrens angeht.“