Essen.. Im Mordprozess gegen den Stiefvater der getöteten Madeleine soll im Februar das Urteil fallen. Eine Sicherungsverwahrung kommt nicht in Betracht.
Der Mordprozess gegen Günther O., der seine Stieftochter Madeleine umgebracht und in seinem Schrebergarten verscharrt haben soll, ist nicht gescheitert. Am 6. Februar soll der 48 Jahre alte Essener voraussichtlich sein Urteil bekommen.
Aus Sicht des Essener Schwurgerichtes ist Günther O. kein Kandidat für die Sicherungsverwahrung. Hätte das Gericht die Voraussetzungen dafür als erfüllt angesehen, wäre der Prozess geplatzt, damit der Angeklagte seine Verteidigung auf die neue Prozesssituation einstellen könnte. Staatsanwältin Birgit Jürgens hatte während der laufenden Hauptverhandlung im November eine Sicherungsverwahrung angeregt.
Laut psychiatrischen Gutachten kein "Hangtäter"
Richter Andreas Labentz machte klar, dass Günther O. aus Sicht der psychiatrischen Gutachterin und der Kammer kein „Hangtäter“ sei. Dass er “möglicherweise“ künftig erhebliche Straftaten begehen werde, reiche laut Gesetz nicht.
Die Vorstrafen des Angeklagten ließen ebenfalls keinen anderen Schluss zu. Sie belegten lediglich „eine intensive Neigung“ zu Straftaten wie Bedrohung, Widerstand, Straßenverkehrsdelikten. Diese Delikte seien aber „nicht erheblich“. Labentz: „Die Sicherungsverwahrung ist auf schwere Fälle beschränkt.“
Falls Günther O. wegen Madeleines Tod verurteilt werde, handele es sich dann um seine erstmalige Verurteilung für ein Tötungsdelikt. Diese Tat müsse aber vor dem Hintergrund einer „hochspezifischen Beziehungssituation“ gesehen werde. Die Gutachterin hatte die Wiederholung einer solchen Tat ausgeschlossen.
Urteil könnte am 6. Februar verkündet werden
Auch der jahrelange Missbrauch der Stieftochter begründe keine Voraussetzung für die Sicherungsverwahrung. Günther O. habe eben nicht „wahllos Opfer“ geschädigt. Die Sexualtaten seien vor dem Hintergrund einer „individuellen Familien- und Beziehungsstruktur“ zu bewerten. Dazu gehöre auch, dass Madeleines Mutter keine Ansprechpartnerin für ihre Tochter war. Eine solche Situation werde sich kaum wiederholen.
Geplant ist jetzt, dass Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidiger am 4. Februar plädieren. Am 6. Februar könnte dann das Gericht sein Urteil verkünden.
Unter strenger Bewachung zum Familiengericht
Familie O. hat mittlerweile auch einen anderen Gerichtszweig genutzt und dabei einen gewissen Organisationsaufwand erfordert. Als vor zwei Wochen die von der Ehefrau beantragte Scheidung verhandelt werden sollte, hätte Günther O. unter strenger Bewachung zum zuständigen Familiengericht in Borbeck ausgeführt werden müssen.
Die Familienrichterin verlegte deshalb den Termin kurzfristig in den Vorführtrakt am Landgericht Essen. An diesen Termin wird die junge Richterin sich wohl noch lange erinnern. Denn die Scheidung des Ehepaars O. war ihre erste als Familienrichterin.