Wo Kneipenwirt Achim Kobsch kommenden Mittwochvormittag sein wird, weiß er schon: im Amtsgericht, Saal A12. Kobsch ist im Herbst vergangenen Jahres vom Ordnungsamt erwischt worden, als in seiner „Kronenstube“ in Rüttenscheid drei Männer rauchten.
Der Verstoß gegen das Rauchverbot brachte ihm ein Bußgeld von 328,50 Euro ein: 200 für den Verstoß, 100 für ein angeblich fehlendes Rauchverbotsschild und 28,50 Bearbeitungsgebühr. Kobsch zahlte nicht, legte Widerspruch ein und damit landete der Fall vor Gericht.
Es ist nach Angaben des Ordnungsamtes der erste in Essen, der vor dem Amtsgericht verhandelt wird. „In der Regel sind die Wirte kooperativ und zahlen“, sagt Ordnungsamtsleiter Günther Kraemer.
Spontan versammeln
Achim Kobsch gehört nicht dazu. Er hat bereits einen zweiten Bußgeldbescheid vorliegen. Diesmal ist die Summe deutlich höher. „Irgendwas um die 800 Euro.“ Auch die hat er nicht gezahlt. Zu Recht, wie er findet. Denn das Ordnungsamt verpasste ihm das zweite Bußgeld wegen einer so genannten „Helmut-Party“, die in seiner Kneipe stattfand. Mit solchen Partys rebellieren seit Monaten bundesweit Gegner des Rauchverbots gegen das Gesetz. Sie versammeln sich – spontan und rauchen.
Der Name der Partys geht auf den Deutschen zurück, der wohl als einziger überall rauchen darf: Altkanzler Helmut Schmidt. Eine Karikatur mit dessen Konterfei hängt auch bei Kobsch im Fenster. Das Erkennungszeichen für Orte, an denen solche Partys in unregelmäßigen Abständen stattfinden.
Kobsch ist zuversichtlich, dass er dieses Bußgeld nicht zahlen muss. Denn die Partygäste berufen sich auf ihre Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Wirte wie Kobsch ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass sie den Party-Teilnehmern zum einen nicht ein Grundrecht verwehren dürfen, zum anderen, dass ein Gesetz wie das Nichtraucherschutzgesetz kein Grundrecht aushebeln darf. Ob die Initiatoren damit eine Lücke im Gesetz gefunden haben, ist gerichtlich nicht geklärt. Das Essener Ordnungsamt hat eine eindeutige Meinung: „Das lassen wir nicht gelten. Es ist ein Verstoß gegen das Nichtrauchergesetz und damit das Bußgeld fällig“, so Kraemer.
Achim Kobsch (51) ist kein Mann, der die rauchenden Colts liebt, er sieht sich eher mit dem Rücken an der Wand. Er glaubt, dass er seine Kneipe zumachen könnte, wenn die Gäste drinnen nicht mehr rauchen dürften. Viele sind Stammgäste, kommen zum Skatspielen, auf ein Bier oder einen Korn, schätzen die gesellige Atmosphäre. „Wenn ich die vor die Tür schicken würde, wäre das vorbei“, meint Kobsch, dessen Familie die „Kronenstuben“ seit 27 Jahren betreibt.