Essen. Knöllchen verteilen oder den Wagen sofort abschleppen? Wann ein falsch geparktes Auto an den Haken genommen werden muss, ist auch eine Frage des Ermessens. Laut Stadt soll das harte Vorgehen Nachahmer wirkungsvoll abschrecken und als pädagogische Maßnahme dienen.
Kennen Sie das? Sie kommen müde von der Arbeit nach Hause, suchen verzweifelt einen Parkplatz, sind bereits viermal um den Block gekreist, haben mit Bauchschmerzen verkehrswidrig, aber Ihrer Meinung nach nicht verkehrsbehindernd geparkt, vertrauen aber auf Ihr Glück - und werden abgeschleppt. Das ist ärgerlich, teuer „und eigentlich unverhältnismäßig“, so wie es Rick Ralf Bussmann seiner Meinung nach erlebt hat.
Abends hatte er in einer kleinen, unbelebten Nebenstraße in Huttrop auf einem schmalen Gehweg sein Auto nach langer Parkplatzsuche abgestellt. „Dort“, so der Essener, „stehen häufig Autos, weil der Bürgersteig so eng ist, dass er eh unbenutzbar ist.“ Zudem habe er nicht den Verkehr behindert. Trotzdem kam sein Wagen gegen 19.30 Uhr an den Abschlepphaken.
Schlecht beleuchtete Nebenstraße
Dass er gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat, bezweifelt Bussmann nicht. „Doch hätte nicht ein Knöllchen gereicht?“, fragt er sich. Schließlich sei Abschleppen die „letzte Maßnahme“. „Pädagogisch sinnvoller wäre es gewesen, mich als Halter zu ermitteln und ein Bußgeld zu verhängen mit dem Hinweis, dass beim nächsten Mal der Abschleppwagen kommt.“
Das sieht Stefan Schulze, Sprecher der Stadt Essen, ganz anders: „Wer in einer schlecht beleuchteten Nebenstraße abends einen Gehweg zuparkt und damit die Fußgänger zwingt, auf die Straße zu gehen, handelt in hohem Maße verbotswidrig und wird abgeschleppt.“
"Es reicht wenn nur ein Fußgänger gefährdet ist."
Auch das Argument, dort sei in den Abendstunden kaum Publikums- oder Autoverkehr, lässt er nicht gelten. „Selbst wenn nur ein Fußgänger gefährdet ist, reicht das.“ Außerdem müsse man gegen eine negative Vorbildwirkung vorgehen. Denn wo ein Auto unbehelligt verkehrsbehindernd parke, stehe bald das nächste, und dann das dritte, erläutert Schulze. Ein hartes Vorgehen wie das Abschleppen würde Nachahmer am wirkungsvollsten abschrecken - und auch das sei eine pädagogische Maßnahme.
Trotzdem gibt es auch beim Abschleppen einen Ermessensspielraum. So kann die Politesse vor Ort entscheiden, ob ein Strafzettel reicht oder der Abschleppdienst geholt wird. „Das hängt davon ab, inwieweit die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist.“ Dass diese „juristische Handlungsfreiheit“ zu seinen Gunsten ausfällt, hätte sich Rick Ralf Bussmann gewünscht.