Rüttenscheid..

Die Politiker der Bezirksvertretung (BV) II hatten im Mai des Jahres nicht das Recht, über Rüttenscheider Außengastronomie zu entscheiden: Das geht aus einer jetzt bekannt gewordenen Stellungnahme des städtischen Rechtsamtes hervor. Damit ist das vorerst letzte Kapitel des Rüttenscheider „Tische-Krieges“ abgeschlossen.

Es war das Theater des Frühsommers und auch wenn es in der Hauptsache nur um ein paar Tischchen des Café Glanzstück vor der Siechenhauskapelle ging, kochten doch Volks- und Politikerseelen bei der Frage um die Rüttenscheider Außengastronomie regelmäßig über. Dürfen Bezirksvertreter Genehmigungen erteilen oder verwehren, wenn Gastronomen ihre Tische und Stühle unter freiem Himmel aufbauen?

Federführend von den Vertretern von SPD und Grüne durchgesetzt, beantwortete die Mehrheit in der BV II die Frage im Mai mit „Ja“. Eine Vorlage der Stadt, die die Nutzung gestattete und lediglich der Politik zur „Kenntnisnahme“ vorgelegt war, akzeptierte Rot-Grün nicht. „Wir werden den Begriff ,Kenntnisnahme’ streichen und durch ,Entscheidung’ ersetzen“, leitete Bezirksbürgermeister Michael Roy (SPD) einen Vorgang ein, der in der politischen Landschaft Seltenheitswert hat. Dieses, nun gewonnene, „Entscheidungsrecht“ nutzte die rot-grüne Mehrheit, um Tische und Stühle abzulehnen.

Jetzt zeigt das Rechtsamt den Politikern ihre Grenzen auf: Durfte man nicht, so das Resümee der recht ausführlichen Stellungnahme. Das Genehmigen der Außengastro sei „ein Geschäft der laufenden Verwaltung“, wiederhole sich regelmäßig, sei nicht „von besonderer Bedeutung für die Gemeinde“ und werde nach „feststehenden Grundsätzen“ durchgeführt. Dies sei Sache des Oberbürgermeisters als Verwaltungschef. Der Stadtrat hätte der BV Entscheidungsrecht einräumen müssen.

Auch das Argument der Politiker, dass es sich um die „Pflege des Ortsbildes“ handele, stellt das Rechtsamt in Frage. Darunter sei wohl mehr ein „aktives Tun als ein Verhindern zu verstehen“ erteilt das Rechtsamt eine Absage: eine schallende Ohrfeige für die Stoßrichtung von Rot-Grün, denen wiederholt eine „Verhinderungspolitik“ vorgeworfen wurde.

Bezirksbürgermeister Michael Roy (SPD) gibt auf Anfrage dieser Zeitung keine Stellungnahme zur Außengastronomie und dem Schreiben des Rechtsamtes ab. Dafür aber Matthias Klahold, Sprecher der Grünen: „Das ist Meinung der Stadtverwaltung. Zu jedem Gutachten gibt es auch immer ein Gegengutachten“, stellt er fest und regt eine „unabhängige Prüfung“ an. Nach wie vor sei die Bezirksvertretung für das Ortsbild zuständig. „Sonst könnte man die BV komplett einsparen“, so Klahold.

Ähnliche Bedenken hegt auch Helmut Dinter von der FDP. „Auch ich war der Meinung, dass dies schon in der Befugnis der BV liegt. Die Frage ist, welches Entscheidungsrecht uns eigentlich bleibt“, so der Freidemokrat.

Die CDU begrüßt natürlich die Stellungnahme des Amtes und sieht sich in ihrer, schon häufiger geäußerten, Kritik bestätigt. Bezirksvertreter Sven-Martin Köhler (CDU): „Seit Beginn der Legislaturperiode sind wir konfrontiert mit einer Politik nach Gutsherrenart, die von der Mehrheit ausgeht. Dass man sich nicht an geltende Richtlinien und geltendes Recht hält, zieht sich wie ein roter Faden durch die vergangenen Monate und Jahre.“