Essen.. Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff leidet unter einer seltenen Autoimmunerkrankung. Seine Anwälte sehen angeblichen Schlafentzug in der JVA Essen als Ursache.

Dass er krank ist, scheint außer Frage. Wohl aber, was ihn krank machte. Thomas Middelhoff, einst Top-Manager und Karstadt-Chef, inzwischen aber wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt, leidet seit einiger Zeit an einer seltenen Autoimmunerkrankung. Sein Gesicht sei aufgedunsen, die Händen von bläulichen Geschwülsten übersät, heißt es. Seine Anwälte glauben, permanenter Schlafentzug in der Justizvollzugsanstalt Essen sei die Ursache. Middelhoff sei nachts alle 15 Minuten geweckt worden.

Middelhoff leidet unter „Chilblain Lupus“

„Chilblain Lupus“ heißt die Erkrankung, bei der sich das Immunsystem gegen die gesunden Zellen des Körpers richtet. Diese Form des Lupus löst bläuliche Schwellungen der Haut aus, vor allem im Gesicht, an Ohren, Zehen und Fingern. Laut Begründung von Middelhoffs Anwälten sei sie durch die spezielle Überwachung Middelhoffs im Essener Gefängnis ausgelöst worden, so Medienberichte. Eine Hautärztin habe die Erkrankung diagnostiziert.

Statt Luxusvilla in St. Tropez einige wenige Quadratmeter in der JVA Essen, statt Reisen per Hubschrauber nun strenger Gefängnis-Alltag und ein von ihm wohl als desaströs empfundener Prozess vor dem Essener Landgericht. In dieser Situation hielt man es im Essener Gefängnis für angebracht, ganz besonders intensiv nach Middelhoff zu sehen. So wie es auch bei anderen, ähnlich belasteten Untersuchungshäftlingen üblich sei, wird Anstaltschef Alfred Doliwa zitiert. Um einen Selbstmord auszuschließen, sei alle paar Minuten in Middelhoffs Zelle das Licht eingeschaltet worden. Man habe nachgesehen, ob er noch atme.

Selbstmorde in Gefängnissen sind tatsächlich nicht selten. In den letzten Jahren ist die Zahl allerdings von rund 20 pro Jahr auf ein Dutzend gesunken.

Middelhoffs Anwälte hatten Mitte März erneut Haftbeschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Hamm hatte diese jedoch als unbegründet verworfen, da alle Umstände für eine erhebliche Fluchtgefahr sprächen. Middelhoff sei unter Druck, für sich und seine Familie schnellstmöglich eine neue wirtschaftliche Basis aufzubauen. Dies sei eindeutig ein Fluchtanreiz. Auch könne man nicht davon ausgehen, so das OLG in seiner Begründung, dass die Fluchtgefahr gesunken sei, nur weil sich Middelhoff einer ärztlichen Behandlung unterziehen müsse.