Essen.. Der Einzelhandelsverband fordert klare Spielregeln für Trödelmärkte. Schuhe, Schmuck und Socken werden kistenweise von Lkw-Ladeflächen gehandelt: Ob die Standbetreiber einen Gewerbeschein haben, ist oft ungewiss.

Gerade erst hat der in Essen ansässige Einzelhandelsverband Ruhr im Kampf gegen gewerbliche Händler auf Mülheimer Trödelmärkten einen Etappensieg errungen - schon tut sich in Essen ein neues Problem auf. „Zurzeit gibt es in Essen den Antrag eines Marktbetreibers, der in Altenessen einen regelmäßigen Trödelmarkt anbieten will“, sagt Marc André Heistermann.

Nun hat Heistermann, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes Ruhr, nichts gegen den Trödel mit verstaubten Keller-Schätzchen – der gewerbsmäßige Handel ist es, der seine Verbandsmitglieder auf die Barrikaden treibt. Schuhe, Schmuck, Shampoos und Socken werden kistenweise von Lkw-Ladeflächen gehandelt, „und man weiß nicht, ob die Standbetreiber überhaupt einen Gewerbeschein haben“ .Dass sie nun billig anbieten können, weil sie keine Kosten für Personal und Läden einkalkulieren müssen, sei die eine Seite der Medaille. Noch schwerer wiege der vermutete Schwarzhandel.

Das städtische Ordnungsamt kontrolliere zwar stichprobenartig, „aber generell ist es so, dass die Veranstalter der Märkte die Flächen mieten und dann Teile davon an die Händler untervermieten“, sagt Stadtsprecher Detlef Feige. Somit obliege es den Veranstaltern, sich zu vergewissern, dass Händler einen Gewerbeschein hätten: „Wir können es personell gar nicht leisten, alle Händler zu kontrollieren.“ Ebenso sei der schwunghafte Handel mit Plagiaten schwer überprüfbar. „Unsere Leute erkennen gute Fälschungen gar nicht“, sagt Feige. Geschult seien hierzu Beamte von Polizei und Zoll - doch auch die begehen Märkte nur stichprobenartig oder nach Hinweisen bei Razzien. „Hinzu kommt, dass zum Beispiel die Hersteller großer Marken eigene Leute über die Märkte schicken, um Plagiate aufzuspüren.“

„Schwierig, das Warenangebot einzugrenzen“

Doch beim Stichwort „Wochenende“ schlägt Heistermann ein neues Kapitel auf: „In jedem Bezirk sind maximal vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt und das auch nur, wenn die ortsansässige Kaufmannschaft ein flankierendes Rahmenprogramm bietet.“ Auf der anderen Seite erlaube das Bundesgesetz für den Einzelhandel pro Monat pro Bezirk einen Trödelmarkt. Macht unter dem Strich stadtweit 48 verkaufsoffene Sonntage zu 108 Trödelmärkten. „Ein Ungleichgewicht“, sagt Heistermann, „eine klare gesetzliche Vorgabe“, kontert Feige. Darüber hinaus, so der Stadtsprecher, sei es schwierig, das Warenangebot einzugrenzen, „ist die Lizenz für einen Markt einmal erteilt, kann dort jeder Händler seine Waren anbieten.“

Heistermann schwebt eine Lösung vor, wie sie jetzt von CDU und SPD in den Mülheimer Stadtrat eingebracht wurde. Demnach soll sichergestellt werden, dass gewerbsmäßige Händler nur verkaufen dürfen, wenn sie einen Gewerbeschein vorlegen. Ob diese Forderung rechtlich durchsetzbar ist, wird derzeit bei der Bezirksregierung geprüft.