Essen. Die Inzidenz in Essen liegt jetzt über 35. Sollte das so bleiben, drohen nach acht Kalendertagen neue Verschärfungen – in „Inzidenzstufe 2“.

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt kontinuierlich an, am Dienstag (10. 8.) meldet das Robert Koch-Institut (RKI) einen Wert von genau 35,2 in Essen. Sollte das stabil über diesem Wert bleiben, drohen nächste Woche erneut Regelverschärfungen. Dann würde die Stadt Essen von der sogenannten „Inzidenzstufe 1“ in die „Inzidenzstufe 2“ zurückgestuft.

Die aktuelle „Inzidenzstufe 1“ gilt erst seit dem 1. August – in den acht Kalendertagen davor hatte die Inzidenz über der 10er Schwelle gelegen. Damit die Stufe 2 gilt, müssten jetzt wieder acht Kalendertage ins Land gehen, damit die verschärften Regeln gelten. Ausnahme: Sollte ein „nicht lokal begrenzter und dynamischer Anstieg“ vorliegen, so die Stadt, könne das NRW-Gesundheitsministerium die Frist auf „bis zu drei Tage verkürzen“.

„Inzidenzstufe 2“ tritt frühestens am Donnerstag, 19. August, in Kraft

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Das RKI hat am Dienstag eine Inzidenz jenseits der 35 gemeldet – sollte der Wert acht Tage lang über dieser Schwelle bleiben –, dann würde die „Inzidenzstufe 2“ am Donnerstag, 19. August, in Kraft treten, denn: „Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag“, heißt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes.

Frühestens gelten verschärfte Regelungen also in der nächsten Woche. Voraussetzung dafür ist, dass die Inzidenz stabil über 35 bleibt. Sollte der Wert an einem Tag darunter liegen, würde von vorne gezählt.

Welche Regelungen aktuell gelten – und welche drohen

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Die Innengastronomie hätte mit Verschärfungen zu rechnen. Derzeit entfällt dort die Testpflicht für Gäste. Mit „Inzidenzstufe 2“ dürften erneut nur noch Geimpfte, negativ Getestete oder von Corona Genesene Platz nehmen – und das mit einem zugewiesenen Steh- oder Sitzplatz sowie sichergestellter Rückverfolgbarkeit.

Die Rückstufung in die „Inzidenzstufe 2“ hätte unter anderem Auswirkungen auf den Einzelhandel. In Geschäften (bis 800 Quadratmetern) dürfte sich pro zehn Quadratmetern nur noch eine Kundin oder ein Kunde aufhalten – bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern zuzüglich eine weitere Person pro angefangene 20 Quadratmeter. Aktuell, in der „Inzidenzstufe 1“, entfallen Zugangsbeschränkungen in Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gänzlich.

Private Veranstaltungen sind draußen im Moment mit bis zu 250 Gästen (ohne Test) erlaubt, innen mit bis zu 100 (mit Test), private Partys sind außen mit bis zu 100, innen mit bis zu 50 Gästen erlaubt, jeweils ohne Test und ohne Abstand. Sobald Essen in die „Inzidenzstufe 2“ rutscht, wären private Partys nicht mehr erlaubt, private Veranstaltungen draußen nur noch mit bis zu 100 Personen und innen mit bis zu 50 (jeweils getestet).

Aktuell gilt bei Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen: Beliebig viele Personen aus max. fünf Haushalten dürfen den Mindestabstand von 1,5 Metern unterschreiten – plus bereits Geimpfte. Mit „Inzidenzstufe 2“ gilt das nicht für fünf, sondern für drei Haushalte (plus Geimpfte).

>>> INFO: „Inzidenzstufe 3“

Eigentlich gibt es noch eine weitere Stufe – die „Inzidenzstufe 3“. Diese gilt bei einer langanhaltenden Inzidenz jenseits der 50er Schwelle.

Das Land wird bis zum 19. August aber keine Stadt und keinen Kreis in diese Kategorie einordnen – „aufgrund der geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen“.

Das NRW-Gesundheitsministerium behält sich aber offen, „im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen“ zu prüfen, ob „gesonderte Regelungen“ erforderlich sind.