Essen. Die Kritik eines Essener Anwohners über zugeparkte Bürgersteige erhitzt die Gemüter. Inzwischen liegt der Fall bei der Politik.
Die Beschwerde des Rüttenscheiders Raimund Lange über zugeparkte Gehwege hat Kreise gezogen. Er hatte vor allem bemängelt, dass gerade in Coronazeiten Fußgänger die gebotenen Abstände nicht einhalten könnten, wenn Bürgersteige durch Autos zugestellt seien. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat den Brief gleich an zwei weitere Fachgremien weitergeleitet, zum einen den Ausschuss für öffentliche Ordnung, zum anderen an den Verkehrsausschuss. Beide sollen das Thema nun eigens behandeln.
Lebhafte und kontroverse Diskussion in den sozialen Netzwerken
Auf Facebook rief die Berichterstattung eine heftige und sehr kontroverse Diskussion hervor. Einige Bürger fragten mit einem eher süffisanten Unterton, wo denn eigentlich das Problem liege. Denn das Gesetz regele doch ganz klar, dass ein Gehweg nun mal für den Fußgänger geschaffen sei. Andere wiederum plädierten dafür, einfach aufeinander Rücksicht zu nehmen. Bei aller Parkbelastung sei doch vielfach noch so viel Platz, dass man auch mit einem Kinderwagen daran vorbei komme. Sollte das aber nicht möglich, erwiderten weitere User, dann könne es durchaus gefährlich werden, weil nichts anderes als die Straße für das Ausweichmanöver übrig bleibe.
In einem anderen Kommentar unterstrich der Schreiber die Forderung, dass schlichtweg mehr Parkraum gebraucht werde. Der sollte und müsste natürlich auch Geld kosten, um ihn in Stand zu halten. In eine ganz andere Richtung gehen Überlegungen von Bürgern, die die Bevölkerung viel stärker in die Pflicht nehmen wollen. In heutigen Zeiten habe in der Regel jeder Haushalt mindestens zwei Autos. Man müsse sich aber vielleicht vorher überlegen, ob es überhaupt genügend Stellplätze in dem Quartier gebe.
Kritik an Nachbarn, die andere Nachbarn wegen Falschparkens anzeigen
Verkehrsausschuss befasst sich mit Parkausweis für Anwohner
Dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lag zudem ein Schreiben des Holsterhauser Bürgers Stephan Lieftüchter vor.Er macht sich dafür stark, dass in weiteren Quartieren Anwohner Parkausweise bekommen sollen. Die Stadt hatte bis 2012/13 eine solche Regelung in neun Vierteln eingeführt, aus finanziellen Gründen eine Ausweitung beendet. Der Ausschuss hat das Papier von Lieftüchter an den Verkehrsausschuss überwiesen. Der Holsterhauser erhält im Stadtteil von einer Reihe Bürgern Unterstützung, die sich eine solche Regelung ebenso wünschen.
Einer der User hat schon sehr konkrete Vorstellungen, zu welchen Ergebnissen weitere Planungen führen könnten. Da reicht die Bandbreite von erlaubten Neuzulassungen bei nachgewiesenem Stellplatz über die Begrenzung der Fahrzeuganzahl für einen Haushalt bis hin zu zusätzlichen Einbahnstraßen, weil dadurch mehr Parkraum geschaffen werde.
Was sich in Nachbarhäusern oder genauer gesagt in deren Garagen tut, haben manche Anwohner wohl sehr genau im Blick. Sie meinen nämlich, dass Remisen oftmals mit allem vollgestellt seien, nur nicht mit einem Auto. Wenn sie auch entsprechend genutzt würden, dann würde sich die Lage doch erheblich entkrampfen.
Apropos Beobachtung: Bedenklich finden einige User, dass der eine den anderen Nachbarn bei der Stadt anschwärzt, weil das Auto zu weit auf dem Bürgersteig gestanden hat. Solche Anzeigen führe zu erheblichem Ärger und schaffe neue Probleme. Ein Nutzer berichtet allerdings auch davon, dass der Hinweis auf unerlaubtes Parken zu der Reaktion führte, dass der Anlieger ihm den Stinkefinger gezeigt habe.
Verein Fuss e.V. fordert eine Bestandsaufnahme der Parksituation in den Wohnvierteln
Zu Wort gemeldet hat sich unter anderem Wolfgang Packmohr vom Verein Fuss e.V. Er kritisiert, dass die Städte es über Jahrzehnte versäumt hätten, den stetig zunehmenden Parkverkehr zu organisieren. Jetzt sei dringend eine Bestandsaufnahme zu der Parksituation in den Quartieren erforderlich, um anschließend nach Lösungen zu suchen. Das Parken auf Gehwegen sollte aber generell als Verstoß geahndet werden, Ausnahmen sollten nur im Einzelfall gelten, womit er in etwa der Handhabe der Stadt widerspricht. In Vierteln mit starkem Parkdruck bekommen die Autofahrer erst dann ein Knöllchen, wenn der Wagen so weit auf dem Bürgersteig steht, dass dem Fußgänger weniger als 1,20 Meter bleiben.