Essen. Weitere Personenkreise erhalten ein Impfangebot des Essener Impfzentrums: Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren.
Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen sowie von Schwangeren können ab Mittwoch, 21. April, im Impfzentrum Essen einen Termin vereinbaren, wobei jeweils zwei Kontaktpersonen möglich sind. Das meldet die Stadtverwaltung. Rund zehn Prozent der aktuellen Impfstoffmenge stünde für diesen Kreis zur Verfügung. Termine können in einem Buchungssystem unter der Mail-Adresse www.impftermin-essen.de selbstständig vereinbart werden, die Termine werden durch das Impfzentrum freigeschaltet. Die erforderlichen Unterlagen für einen Impftermin, wie etwa ein Impfticket, werden mit der Terminbestätigung als Anhang in einer E-Mail verschickt. Ohne die Unterlagen ist keine Impfung möglich.
Als Nachweis müssen Kontaktpersonen eine Kopie des Mutterpasses mitbringen sowie eine schriftliche Bestätigung der Schwangeren. Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen müssen einen Nachweis über die Pflegestufe vorlegen sowie eine schriftliche Bestätigung der pflegebedürftigen Person.
Ab Mittwoch, 21. April, können auch Essener der Jahrgänge 1948 und 1949 einen Impftermin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein buchen. Die Terminvereinbarung ist online möglich unter www.116117.de sowie telefonisch unter 0800 116 117 01. Ein Einladungsschreiben ist zur Anmeldung nicht notwendig. Laut Stadt sind auch Paarbuchungen möglich sind. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spiele dabei keine Rolle.