Essen. Seit Mittwoch gibt es für den Einzelhandel eine neue Coronaschutzverordnung. Der Essener Handel fragt sich nun, was das für die Praxis heißt.
Der Einzelhandel in Essen ist äußerst enttäuscht über die neue Corona-Schutzverordnung, die seit Mittwoch in NRW gilt. „Das ist ein richtiger Tiefschlag für uns. Die 2G-Regel hätte abgeschafft gehört“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Essener Verbandes, Marc Heistermann. Stattdessen stifte die Landesregierung erneut „riesige Frustration“ bei den Händlern. Heistermann spricht von einer „höchst schädlichen Regelung“.
Mit der neuen Verordnung hält NRW – anders als andere Länder – an der 2G-Regel im Handel fest, allerdings entfällt die flächendeckende Kontrollpflicht. Geschäftsinhaber sollen nur noch stichprobenhaft kontrollieren müssen, ob die Kunden geimpft oder genesen (2G) sind. Der Essener Handel hatte gehofft, dass 2G im Handel ganz gekippt wird, weil dies zu massiven Umsatz- und Frequenzverlusten geführt hat, sagt Heistermann.
Gelockerte Kontrollpflicht: Händler verunsichert
Die neue Verordnung scheint nicht nur für Verärgerung sondern auch zu großer Verunsicherung zu führen. „Uns erreichen viele Reaktionen von Händlern, die sich nun fragen, was das konkret für sie heißt“, so Heistermann. „Man könnte ja auch daraus lesen, dass Händler das lax handhaben sollen. Damit kann man nichts anfangen.“
Am Mittwochmittag dann konkretisierte die Stadt die Vorgaben: 20 Prozent der Kunden sollen ab jetzt auf 2G kontrolliert werden.
Eine Erleichterung für den Einzelhandel sieht Heistermann mit einer derart gelockerten Kontrollpflicht nicht. Denn die Händler müssten damit weiterhin mit Einlasskontrollen arbeiten. „Der Aufwand reduziert sich damit kaum“, glaubt Heistermann. Im Gegenteil: Er befürchtet, dass dies sogar Kunden verärgern könnte, wenn Einzelne den Nachweis bringen müssen, andere nicht. „Das dürfte zu Diskussionen führen.“
Derweil wird Essen wegen der neuen Coronaschutzverordnung die 2G-Bändchen im Einzelhandel wieder abschaffen.