Duisburg. Ein Schlagloch hat Michael Wieditz‘ Auto beschädigt. Die Stadt Duisburg sagt: Selbst schuld. Doch ein Gericht sieht die Sache anders.

Das Geld ist Michael Wieditz nicht wichtig. Den Schaden an seinem Auto hat er längst reparieren lassen. Aber dem Duisburger geht es ums Prinzip. Schließlich könne er nichts dafür, dass er mit seinem Pkw in ein tiefes Schlagloch gefahren sei. „Ich konnte das Loch nicht sehen“, erklärt der 56-Jährige. Er verklagte die Stadt (wir berichteten).

Denn schließlich sei es die Behörde gewesen, die das Schlagloch nicht ordentlich geflickt habe, so Wieditz, dessen VW Passat Ende 2023 auf der Wörthstraße in Hochfeld beschädigt worden war.

Schlagloch-Streit: Stadt Duisburg ist „Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen“

Tiefe Schlaglöcher, wie hier in unserem Archivbild von der Wörthstraße, sind für Autofahrer in Duisburg immer wieder ein Ärgernis.
Tiefe Schlaglöcher, wie hier in unserem Archivbild von der Wörthstraße, sind für Autofahrer in Duisburg immer wieder ein Ärgernis. © privat | Michael Wieditz

Die Stadt wollte sich davon nichts annehmen. Doch das Duisburger Landgericht gab Wieditz nun Recht: Die Stadt sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, entschieden die Richter. Zwar müsse sich jeder Verkehrsteilnehmer „den gegebenen Verhältnissen anpassen und die Straßen und Wege so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbieten“. Die Behörden hätten allerdings „diejenigen Gefahren auszuräumen, die für einen sorgfältigen Benutzer der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind“.

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Und genau dies könnte in Wieditz‘ Fall unterlassen worden sein. Das Gericht jedenfalls konnte „nicht mit der erforderlichen Gewissheit“ feststellen, dass das Schlagloch tatsächlich rechtzeitig vor dem Unfall verfüllt worden sei, wie es die Stadt angegeben hatte.

Stadt Duisburg muss rund 300 Euro zahlen

Und so wurde die Stadt zur Zahlung von insgesamt rund 300 Euro an Michael Wieditz verpflichtet. Das Urteil ist rechtskräftig. Für Wieditz ist es eine Genugtuung. Vor allem weil er mit seinem Fall Vorbild für andere Autofahrer sein will. Denn an den Straßenverhältnissen würde sich nur dann etwas ändern lassen, wenn „nicht alle immer nur brav bezahlten“. Viel mehr Autofahrer müssten sich wehren. „Denn in Duisburg gibt es gefühlt keine Straße mehr ohne Loch“, ärgert sich den 56-Jährige und fragt: „Wofür zahlen wir eigentlich Steuern?“

Michael Wieditz will Vorbild für andere Autofahrer sein. Es ändere sich nur etwas, wenn nicht jeder brav für seinen Schaden aufkomme, sondern sich zur Wehr setze, so der Duisburger.
Michael Wieditz will Vorbild für andere Autofahrer sein. Es ändere sich nur etwas, wenn nicht jeder brav für seinen Schaden aufkomme, sondern sich zur Wehr setze, so der Duisburger. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Die Stadt hingegen erklärt, bei dem vorliegenden Fall handele es sich um eine „Einzelfallentscheidung“. Tatsächlich wurde im Jahr 2024 in nur sechs Schadensfällen Schadenersatz geleistet.

Aus Steuergeldern muss dies freilich nicht finanziert werden: Die Stadt sei Mitglied im Kommunalen Schadenausgleich westdeutscher Städte als Umlageverband, erklärt ein Stadtsprecher auf Nachfrage dieser Redaktion. „Schadenersatzzahlungen werden zunächst selbst von den Mitgliedern geleistet und im Folgejahr miteinander verrechnet.“

Rechtsanwalt empfiehlt: Beweise sichern!

  • Michael Wieditz wurde bei seinem Kampf vor Gericht von seinem Rechtsanwalt Constantin Hahne unterstützt. Der Jurist freut sich für seinen Mandanten: Die Stadt Duisburg werde hier „einmal als Trägerin der Straßenbaulast für den schlechten Zustand der Straße zur Verantwortung gezogen“.
  • Es habe sich allerdings auch gezeigt, „dass das tatsächliche Geschehen vollumfänglich bestritten“ werde.
  • Der Anwalt empfiehlt betroffenen Autofahrer deswegen, Fotos von Schlagloch, Unfallstelle und dem beschädigten Pkw zu machen. „Außerdem sollten Größe und Tiefe des Schlaglochs dokumentiert werden, und – soweit vorhanden – sollten die Kontaktdaten von Zeugen aufgenommen werden.“
  • Des Weiteren sei es ratsam, die Polizei zu informieren. Zuletzt sollte ebenfalls eine Schadenmeldung gegenüber der eigenen Kfz-Versicherung (Vollkasko) erfolgen, sofern diese in Anspruch genommen werden soll.