Duisburg. Ein Duisburger wurde am Flughafen von der Bundespolizei am Abflug gehindert. Warum die Staatsanwaltschaft Itzehoe nach ihm fahndete.
Seinen Flug in Richtung Istanbul konnte ein 39-Jähriger nicht antreten: Die Bundespolizei nahm den in Duisburg lebenden Mann bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Düsseldorf fest.
Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vor, den die Staatsanwaltschaft Itzehoe bereits im Juli 2023 erlassen hatte. Da sein Aufenthaltsort nicht bekannt war, wurde nach ihm gefahndet.
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Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro habe er laut Bundespolizei am Montagnachmittag nicht direkt begleichen können. Für eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen wurde er deshalb an die Justizbehörden übergeben.