Duisburg. Cocker-Mix „Susi“ biss in Duisburg einem 38-Jährigen ins Bein. Ihr Herrchen stand deshalb jetzt vor Gericht – und das nicht zum ersten Mal.
Auch ein kleiner Hund kann einen Mann in Angst versetzen. Und er kann ihn beißen. Ein Duisburger (38) weiß das seit dem 6. Januar ganz genau. Das zeitweilige Herrchen des Tieres, ein 64 Jahre alter Rentner aus Friemersheim, stand nun in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Landgericht.
Als der Angeklagte an der Kronprinzenstraße aus seinem Auto stieg, hatte der Angeklagte einen mit 20 Zentimeter Schulterhöhe extrem klein geratenen Cocker-Mischling, auf den er seit acht Wochen aufpasste, ohne Leine frei laufen lassen. Blitzartig war „Susi“ um die Ecke verschwunden. Dort traf der Hund auf einen 38-Jährigen. Das kleine Tier zerriss dem Passanten das Hosenbein und biss ihm in den Unterschenkel.
Duisburger vor Gericht: „Sie hat noch nie Probleme gemacht“
Das Amtsgericht hatte im Mai keinen Zweifel gehabt, dass der Vorfall unter Anwendung der für Hundeführer gebotenen Sorgfaltspflicht zu vermeiden gewesen wäre. Es verurteilt den 64-Jährigen zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe. Eine Geldstrafe kam für die Strafrichterin nicht mehr in Frage. Denn bereits vier Mal war der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft worden. Drei Mal hatte das etwas mit Hunden zu tun gehabt.
Der Rentner legte Berufung ein. „Ich habe Susi doch nur ausnahmsweise nicht an der Leine laufen lassen“, beteuerte er. „Sie hat noch nie Probleme gemacht.“ Schließlich kenne er den Hund, dessen Besitzer kurz zuvor verstorben war, quasi seit dessen Geburt. „Das war doch kein Biss, das war mehr ein Zwicken.“
Mann wurde durch Hundebiss regelrecht traumatisiert
Den 38-Jährigen konnte das nicht trösten. „Der Hund ist auf mich losgegangen. Ich habe noch versucht, mich zu wehren. Da hat er mich gebissen.“ Der Mann berichtete, die im Krankenhaus behandelte Bisswunde habe nur zwei Tage geschmerzt. Aber er sei durch den Angriff des Tieres regelrecht traumatisiert worden. „Ich war gerade dabei, die Folgen eines zuvor erlittenen Unfalls zu verdauen.“
Die Vorstrafen des Angeklagten zeigten verblüffende Parallelen: Seit 2015 hatten Hunde des Friemersheimers, zumeist Cocker, mehrfach Menschen verletzt. Einmal ereignete sich eine solche Tat sogar an exakt der gleichen Stelle, wie bei dem nun zu verhandelnden Fall. Die Tiere waren nie angeleint gewesen.
+++ Folgen Sie der WAZ Duisburg auch auf Instagram +++
„Es reicht“, meinte der Vorsitzende der Berufungskammer. Auch kleine Hunde könnten großen Schaden anrichten. Das solle sich der Angeklagte endlich merken. Die Kammer verwarf die Berufung des 64-Jährigen. Nur die Zahlung einer Geldbuße von 700 Euro an eine gemeinnützige Organisation wurde mit Blick auf seine finanziellen Verhältnisse erlassen.