Duisburg. In einem Duisburger „Lost Place“ prügelten vier Männer einen 51-Jährigen zu Tode. Dann zerrten sie ihn zum Sterben auf den Flur. Urteile gefallen.

Eine abscheuliche Tat ereignete sich in der Nacht zum 14. Januar in einem leer stehenden Gebäude An der Bleek im Duisburger Dellviertel, das einst als Schwesternwohnheim des St. Vincenz-Krankenhauses diente. Vier Männer schlugen und traten auf einen 51 Jahre alten Obdachlosen ein. Dann suchten sie wieder ihre Schlafplätze auf. Der Schwerverletzte starb kurz darauf allein. Das Landgericht fällte nach 14 Verhandlungstagen ein Urteil.

Vieles blieb trotz der langen Verfahrensdauer unklar. So war die Strafkammer am Ende zwar davon überzeugt, dass die beiden Angeklagten – ein 22-Jähriger aus Cloppenburg und ein 33 Jahre alter Duisburger – gemeinsam mit zwei weiteren Männern auf den 51-Jährigen einschlugen und eintraten. Sie alle nutzten den „Lost Place“ wohl als Nachtquartier.

Toter in Duisburger „Lost Place“: Täter legten 51-Jährigen zum Sterben in den Flur

Wer wann genau was tat, war jedoch nicht aufzuklären gewesen. Fest stand nur, dass der 33-Jährige dem bereits am Boden liegenden Angeklagten noch mindestens vier Mal in den Rücken trat. Zuletzt zogen die Täter den stark blutenden Mann aus dem Zimmer, in dem er auf einer Matratze geschlafen hatte, und ließen ihn auf dem Flur liegen. Dort starb er kurze Zeit später an einer durch die Schläge verursachten Hirnblutung.

Ein Angeklagter gestand, bei der Tat dabei gewesen zu sein. Der andere bestritt den Vorwurf pauschal und schwieg dann.
Ein Angeklagter gestand, bei der Tat dabei gewesen zu sein. Der andere bestritt den Vorwurf pauschal und schwieg dann. © Bodo Malsch

Auch das Motiv für die Tat war nicht aufzuklären. Lediglich in einer Zeugenaussage war davon die Rede gewesen, dass die Angeklagten den aus Polen stammenden 51-Jährigen „los werden wollten“. Falls es so war, blieb der Grund dafür allerdings im Dunkel.

Körperverletzung mit Todesfolge

Die Anklage war ursprünglich von Totschlag ausgegangen. Doch die Kammer konnte den Angeklagten nach fast vier Monaten Verhandlungsdauer keinen Tötungsvorsatz, sondern nur den Willen zu einer Körperverletzung nachweisen. Allerdings hätten sie angesichts des brutalen Vorgehens von vier Angreifern gegen einen Mann von einer tödlichen Folge ausgehen müssen.

Die 6. Große Strafkammer verurteilte die beiden Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der 22-Jährige, der seine Mitwirkung an der Tat immerhin gestand, muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Der bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilte Duisburger wurde zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte die Tat zu Beginn des Prozesses pauschal bestritten und danach gar nichts mehr gesagt.