Duisburg. Jetzt wird ein Prozess Details zu den Betrugsvorwürfen bei der Duisburger Feuerwehr liefern. Wer bei der ersten Verhandlung im Fokus steht.

Im Rahmen des Betrugsvorwurfs gegen zwei führende Köpfe der Duisburger Feuerwehr wird nun erstmals öffentlich ein Gericht tätig. Das Arbeitsgericht wird sich am Mittwoch mit der fristlosen Kündigung des Verwaltungsleiters befassen.

Die Stadt Duisburg hatte dem Mann wegen Betrugsverdachts schon im Juli fristlos gekündigt, dagegen war der Verwaltungsleiter vorgegangen. In einem ersten Gütetermin Anfang September konnte man sich nicht einigen, weshalb nun ein Kammertermin nötig ist.

Auch interessant

Fristlose Kündigung bei der Duisburger Feuerwehr: Falsche Abrechnung von Überstunden?

Die Stadt Duisburg wirft dem Mann vor, Überstunden falsch abgerechnet zu haben. Da diese bei der Feuerwehr ausbezahlt werden, seien der Stadt zusätzliche Kosten entstanden. Außerdem sei er parallel als Dozent tätig gewesen und habe diese nebenberufliche Tätigkeit zum Teil während seiner Arbeitszeit wahrgenommen.

Der Verwaltungsleiter der Duisburger Feuerwehr hat gegen seine fristlose Kündigung geklagt.
Der Verwaltungsleiter der Duisburger Feuerwehr hat gegen seine fristlose Kündigung geklagt. © FUNKE Foto Services | Oliver Müller

Im Terminkalender des Duisburger Arbeitsgerichts ist der Kammertermin als Verfahren zur „Klage in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ eingetragen.

Wie es mit dem Feuerwehrchef Oliver Tittmann weitergeht, ist weiter offen. Der Beamte ist, wie berichtet, seit dem 18. September beurlaubt. Wenn er dagegen gerichtlich vorgehen würde, wäre das Verwaltungsgericht Düsseldorf zuständig. Hier ist aber kein Verfahren anhängig, heißt es aus der Pressestelle.

So berichten wir über die Beurlaubung des Duisburger Feuerwehrchefs:

Im Rathaus läuft derweil in mehreren Ämtern weiter die Analyse, etwa im Rechnungsprüfungsamt und in der Stabsstelle für Compliance. Die Leiterin des Amtes für Kommunikation, Anja Kopka, betont, dass man sich in einem schwebenden Verfahren befinde. Man werde sich erst äußern, wenn es einen neuen Sachstand gebe.

Auch interessant