Duisburg. Nach einem Konzert in Köln überrascht ein Ehepaar aus Duisburg Einbrecher in seinem Haus. Prozess gibt Einblicke in die Ermittlungen.

Bei der Heimkehr von einem Konzert in Köln überraschte ein Ehepaar aus Meiderich im Juni 2022 zwei Männer – und sperrt sie im Keller ein. Die Einbrecher mussten sich bei ihrer Flucht als Ausbrecher betätigten. Die Beute im Gesamtwert von etwa 5500 Euro nahmen sie mit. Nach zwei Verhandlungstagen endete der Prozess vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Insgesamt drei Männer sollen beteiligt gewesen sein. Zwei davon waren gegen 23 Uhr durch eine Kellertür eingedrungen und hatten das Haus durchsucht. Sie hatten die Beute – Bargeld, Schmuck, Gutscheine und Kleidung – schon zum Abtransport bereit gestellt, als die Bewohner überraschend zurückkehrten.

Prozess um Einbruch in Duisburg-Meiderich: Fragezeichen bleiben

Vermutlich waren die Täter wenig erfreut, als sie feststellen mussten, dass ihnen der Rückweg zur Beute versperrt war. Die Bewohner schlossen die Tür, die vom Hausflur zur Kellertreppe führte, ab. Den rückwärtigen Kellerausgang bewachte der Ehemann, während seine Frau die Polizei anrief.

Die Einbrecher durchbrachen die Kellertür mit Gewalt und gaben Fersengeld. Auch eine dritte Person, die vermutlich vor dem Haus Schmiere stand, soll schnell verschwunden sein.

Im Gerichtssaal blieb vieles unklar.
Im Gerichtssaal blieb vieles unklar. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Zwei 26 und 34 Jahre alte Männer aus Homberg und Serm sollen bei der Tat dabei gewesen sein. Ein dritter mutmaßlicher Täter wurde inzwischen zwar ermittelt, das Verfahren gegen ihn wurde aber eingestellt. Bei dem Prozess gegen die zwei verbliebenen Verdächtigen kam das Gericht über Spekulationen nicht hinaus. Abgesehen davon, dass nicht einmal klar war, ob überhaupt beide Angeklagte im Haus waren, konnten sie nicht als Täter identifiziert werden.

Vorsitzende bemängelte Ermittlungsfehler

Denn die Zeugen waren sich jedenfalls nicht mehr sicher. Die Polizei hatte einen der beiden Angeklagten zwar in der Nähe des Tatortes angetroffen und ihn kontrolliert, weil er der Beschreibung eines Täters entsprochen habe. Welcher Beschreibung denn genau hielten die Beamten nicht fest. Das Handy des zweiten Angeklagten war unweit des Tatortes gefunden worden. Mehr, als dass er irgendwann Kontakt zum dritten Mann gehabt haben soll, ergab sich daraus nicht.

Die Vorsitzende sprach von erheblichen Lücken und Fehlern in den Ermittlungen. Spuren waren nur an zwei Stellen des Tatorts gesucht und nicht gefunden worden, ergebnislose Hausdurchsuchungen bei den Angeklagten fanden erst ein halbes Jahr nach dem Einbruch statt. Die Verteidiger kritisierten zudem Wahllichtbildvorlagen der Polizei, bei denen Zeugen die Angeklagten angesichts der Bildauswahl beinahe zwanghaft heraus picken mussten. Das Verfahren gegen den 26-Jährigen wurde gegen eine Geldbuße von 400 Euro, das gegen den 34-Jährigen ohne Auflage eingestellt.