Duisburg. Ein Paar aus Duisburg überraschte zwei Einbrecher kurz vor Mitternacht in seinem Haus. Sind ein Homberger und ein Sermer wirklich die Täter?
Das Leben hält auch für Straftäter gelegentlich unangenehme Überraschungen bereit. Davon könnten die zwei Einbrecher, die am Abend des 16. Juni 2022 in ein Haus in Meiderich einbrachen, ein Lied singen. Weil die Bewohner unerwartet zurückkehrten, saßen die Diebe eine Weile im Keller fest. Nun beschäftigt sich das Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall.
Die Tat wird zwei 26 und 34 Jahre alten Männern aus Homberg und Serm vorgeworfen. Sie sollen zunächst versucht haben, durch eine Terrassentür ins Haus zu kommen. Als das nicht klappte, sollen sie durch den Keller eingedrungen sein und das Haus durchsucht haben. Die Beute in Form von Bargeld, Schmuck, Elektronikartikeln und jeder Menge Gutscheine, die ihre Besitzer ausgerechnet kurz zuvor sortiert hatten, hatte das Duo bereits zum Abtransport bereitgestellt, als die Bewohner gegen Mitternacht zurückkamen.
Duisburger schlossen zwei Einbrecher im Keller ein
Die Hausbewohner hatten auf der Straße einen weiteren Mann gesehen. Laut Anklage soll der Unbekannte Schmiere gestanden haben.
Doch die Meidericher schöpften erst Verdacht, als sie bemerkten, dass im Hausflur Rucksäcke standen. Aus dem Keller kamen Geräusche. Das Ehepaar schloss den Zugang vom Haus in den Keller ab. Während die Frau die Polizei rief, baute sich ihr Mann vor dem rückwärtigen Kellerzugang auf.
Weniger zart besaitete Täter hätten ihn vielleicht überwältigt, doch die Einbrecher trauten sich offenbar nicht. Sie durchbrachen stattdessen mit lautem Gepolter die Tür zum Hausflur und stürmten an der verdutzten Zeugin vorbei in die Freiheit. Dabei vergaßen sie allerdings nicht die Beute, die laut Anklage rund 5500 Euro wert war.
Beweislage ist recht mager
Zu Beginn des Prozesses taten die Angeklagten das in ihrer Situation wohl Sinnvollste: Sie schwiegen. Denn die Beweislage ist alles andere als eindeutig. Einer der beiden Angeklagten wurde eine ganze Weile später in der Nähe des Tatortes auf der Straße angetroffen, seine Personalien wurden festgehalten. Ein Handy, das dem zweiten Angeklagten gehört, wurde in der Nähe des Tatortes gefunden. Er hatte Kontakt mit dem mutmaßlichen Komplizen gehabt.
Die Zeugen lieferten schon unmittelbar nach der Tat keine wirklich brauchbare Beschreibung der drei Männer. Vor dem Schöffengericht konnten sie die Angeklagten nicht identifizieren. Objektive Beweismittel, wie DNA-Spuren am Tatort, gab es nicht.
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Als die Wohnungen der beiden Männer ein halbes Jahr später durchsucht wurden, fand sich auch nichts Belastendes. Der Prozess soll kommende Woche beendet werden.