Duisburg. Fast zwei Wochen galt Alecsandra aus Duisburg als vermisst. Nun ist die 17-Jährige wieder wohlbehalten aufgetaucht.

Die Sorge um Alecsandra-Silvana aus Duisburg war groß: Die 17-Jährige wurde fast zwei Wochen vermisst (wir berichteten). Nun die gute Nachricht: Sie ist selbstständig in ihre Wohngruppe zurückgekehrt. Sie sei wohlauf, berichtet die Polizei in der Nacht zu Samstag. Die Beamten bedanken sich auch bei allen Beteiligten, die an der Suche der jungen Frau mitgeholfen haben.

Rückblick: Am 6. Oktober, einem Sonntag, verlässt der Teenager ihre Wohngruppe, in der sie in Obermarxloh lebt. Sie verspricht, zum Abendessen wieder zurück zu sein. Nichts erscheint ungewöhnlich, denn: Die 17-Jährige gilt als zuverlässig. Über Streit oder Probleme ist nichts bekannt.

Die junge Duisburgerin lebt in Obermarxloh in einer Wohngruppe.
Die junge Duisburgerin lebt in Obermarxloh in einer Wohngruppe. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Service | Hans Blossey

Aber – die junge Duisburgerin kehrt am Abend eben nicht zurück. Ihre Spur verliert sich. Auf ihrem Handy oder über soziale Netzwerke ist Alecsandra-Silvana seitdem nicht zu erreichen.

Wo steckt die Schülerin? „Hinweise auf ein Gewaltverbrechen liegen nicht vor“, berichtet Polizeisprecherin Ronja Baerecke am Freitag auf Nachfrage.

Junge Duisburgerin galt fast zwei Wochen als vermisst

Kripo-Beamte haben das Umfeld der 17-Jährigen befragt. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Hält sie sich noch in Duisburg auf? Darauf haben die Ermittler noch keine Antwort. Am Donnerstag, 17. Oktober, entschieden die Behörden sich, mit dem Vermisstenfall an die Öffentlichkeit zu gehen. Dabei haben sie ein Foto und eine Personenbeschreibung veröffentlicht, die nun zurückgenommen wurden.

Der Fall erinnert stark an das Verschwinden einer 17-Jährigen aus Vierlinden zu Beginn des Jahres 2024. Sie wurde nach zwölf Tagen und akribischer Suche in der Schweiz aufgegriffen. Auch sie galt bis dato als stets zuverlässig. Spätere Befragungen der Jugendlichen bestätigten die Polizeiinformationen, wonach diesem Vermisstenfall keine Straftat zugrunde lag.