Duisburg. Eine Oberhausenerin (40) schlich sich in das Herz eines Seniors aus Duisburg-Wedau, dann räumte sie seinen Tresor aus. Jetzt hoffte sie auf Milde.

Im Sommer 2023 schlich sich eine 40-jährige Oberhausenerin in das Vertrauen eines 86-Jährigen aus Duisburg-Wedau ein. Als der alte Herr schon von einer gemeinsamen Zukunft träumte, räumte sie ihm am 2. September den Tresor aus und entkam mit Bargeld, Schmuck, Uhren und einer Münzsammlung im Wert von fast 47.000 Euro (wir berichteten). In zweiter Instanz versuchte die Angeklagte vor dem Landgericht um eine Gefängnisstrafe herum zu kommen.

Das Amtsgericht hatte angesichts zahlreicher einschlägiger Vorstrafen und weil die Angeklagte zur Tatzeit bereits unter Bewährung stand keine Chance mehr für eine Bewährungsstrafe gesehen. Wie schon mehrfach zuvor habe sie gezielt einen älteren Menschen als leichtes Opfer missbraucht, wobei sie dem einsamen Witwer aus Duisburg auch noch Gefühle vorgetäuscht habe. Das Schöffengericht verurteilte die 40-Jährige wegen schweren Diebstahls zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis.

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Die Angeklagte legte dagegen Berufung ein, die sie in der Verhandlung allerdings auf das Strafmaß beschränkte und damit die Feststellungen der ersten Instanz zum Tatgeschehen rechtskräftig werden ließ. Geduldig lauschte die Berufungskammer der Lebensgeschichte der Angeklagten. Nachfragen zur Tatmotivation und zu Details, die die Angeklagte in keinem guten Licht darstellten, wollte oder konnte die 40-Jährige aber zumeist nicht beantworten.

Im Gericht kämpfte die Oberhausenerin gegen eine Haftstrafe.
Im Gericht kämpfte die Oberhausenerin gegen eine Haftstrafe. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Der einzige neue Umstand, den die Angeklagte beziehungsweise ihr Verteidiger vortrug, war eine angeblich seit Jahrzehnten das Leben der Frau bestimmende Abhängigkeit von Schmerzmitteln. In erster Instanz war das nur ein Randthema gewesen, nun aber legte die 40-Jährige einen ganzen Stapel ärztlicher Bescheinigungen vor, die ihre Abhängigkeit bestätigen sollten. Die Berufungskammer beeindruckte das nicht. Bei keiner der voran gegangenen Verurteilungen war die angebliche Medikamentensucht zur Sprache gekommen.

Berufungskammer sah keinen Grund, das Urteil zu ändern

Überhaupt fand das Gericht nichts, was für die Angeklagte sprach. Jedenfalls nichts, was nicht schon das Amtsgericht berücksichtigt hatte. Dazu gehörten vor allem die Zahlung von 40.000 Euro Schadenswiedergutmachung und eine Entschuldigung bei dem 86-Jährigen, der ihr erkennbar immer noch Gefühle entgegen brachte.

Das Landgericht wies die Berufung der Angeklagten in Bausch und Bogen zurück. Auch den größten Wunsch der 40-Jährigen, die Zeit bis zum endgültigen Haftantritt mit ihrem Mann und den vier Kindern zu verbringen, beschied die Kammer abschlägig. Die 40-Jährige bleibt in Haft. „Angesichts der Tat und ihrem Vorleben ist das ein mildes Urteil“, machte der Vorsitzende deutlich. „Man hätte auch eine höhere Strafe gut begründen können.“