Duisburg. Immer wieder war ein Duisburger (30) mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs. Einen Führerschein hatte er noch nie. Bekommt er nun noch eine Chance?
Der Polizei war ein 30 Jahre alter Rheinhauser bereits bestens bekannt als sie ihn am 9. Februar 2024 mal wieder am Steuer eines Wagens sah. Doch Anhalten lassen wollte sich der Mann nicht. Er gab Gas, brauste durch Rheinhausen und stieß am Grünen Weg mit einem Streifenwagen zusammen. Es war der negative Höhepunkt einer langen Serie von Verkehrsdelikten, die ihn jetzt vor das Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz brachten.
Das Vorstrafenregister des Mannes wies nicht weniger als ein Dutzend Eintragungen auf. Viele davon wegen Diebstählen von Autokennzeichen, Fahrens ohne Führerschein, Unfallflucht, aber auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der 30-Jährige saß schon knapp ein Drittel seines Lebens hinter Gittern. Kaum war verurteilt, beging er schon wieder die nächsten Taten.
Duisburger: „Ich musste ja irgendwie zu den Dealern kommen.“
Diesmal listete die Anklage acht Taten auf. Zwischen November 2023 und März 2024 hatte der Angeklagte immer wieder gestohlene Nummernschilder an seine wechselnden Fahrzeuge geschraubt, um so fälschlich den Eindruck zu erwecken, die Autos seien versichert. Munter fuhr er damit in der Gegend herum. Einen Führerschein besaß er allerdings nie.
Schon in der Jugend war der Mann an Drogen geraten. „Es wurde im Laufe der Jahre immer schlimmer“, berichtete der rückhaltlos geständige 30-Jährige vor dem Schöffengericht. Zuletzt konsumierte er täglich fünf bis acht Gramm Amphetamin. Eine Ausbildung und einen Job hatte er nie und auch kein Geld für einen Führerschein. „Aber irgendwie musste ich ja zu den Dealern kommen“, gestand er treuherzig.
30-Jähriger hat Zusage für Therapie
„Der Angeklagte hat nun einmal eine gewisse Affinität zu Autos“, so umschrieb das sein Verteidiger. Der Anwalt machte aber darauf aufmerksam, dass die jüngste Inhaftierung seinen Mandanten endlich zum Nachdenken gebracht habe. „Irgendwas in seinem Kopf hat Klick gemacht.“ Der 30-Jährige hat sich erfolgreich um eine Therapie bemüht. Die kann er, jedenfalls wenn die Strafvollstreckungskammer zustimmt und ihm den Rest der anderen Strafe, die er gerade absitzt, zur Bewährung aussetzt, im November antreten.
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Das Gericht hielt das für eine ziemlich gute Idee. Zwar verurteilte es den 30-Jährigen zu 18 Monaten Gefängnis, es darf aber damit gerechnet werden, dass diese Strafe zugunsten der Therapie zurück gestellt wird. Motivation, die Behandlung durchzustehen, hat der Angeklagte: Falls er scheitert, wird er noch eine ganze Weile hinter Gittern sitzen müssen.