Duisburg. Als Polizisten seine Personalien überprüfen wollen, rastet ein junger Mann in Duisburg aus. Vor Gericht spricht er über den Angriff. Das Urteil.
Anwohner der Paulstraße in Rheinhausen alarmierten am 15. März 2024 die Duisburger Polizei. Sie hatten an der Kirche St. Peter junge Männer gesehen und zischende Geräusche gehört. Die Beamten rückten an, um sich die vermeintlichen Farbsprayer genauer anzusehen. Was folgte, brachte einem 19 Jahre alten Syrer jetzt eine Anklage wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten ein.
Schneller als die Einsatzkräfte gucken konnten, waren sieben junge Männer getürmt. Der Angeklagte war der einzige, den die Ordnungshüter zu fassen bekamen. Und er hatte offenbar etwas gegen die Feststellung seiner Personalien. Gegen die Mitnahme zur Wache, die stattdessen erfolgen sollte, wehrte er sich, trat einem Polizisten in den Rücken.
Angriff auf Duisburger Polizisten: 19-Jähriger entschuldigt sich vor Gericht
Noch einmal versuchte der 19-Jährige zu flüchten. Diesmal wurde er zu Boden gebracht und gefesselt. Auch dagegen wehrte er sich und beleidigte die Beamten. Farbe hatte die Kirche übrigens gar nicht abbekommen. Die Polizei fand neben dem Gebäude nur Flaschen mit Lachgas, das noch immer nicht verboten ist. Die Anwohner hatten das Zischen mit dem von Farbdosen verwechselt.
Vor Gericht entschuldigte sich der junge Mann. „Ich war so völlig außer mir, weil ich dachte, meinem jüngeren Bruder, der auch bei der Gruppe war, passiert etwas“, begründete er seinen Ausraster. Gewalt und Willkür hat er als Kind schon reichlich erlebt. 2013 war er mit seiner Familie vor dem Krieg in Syrien geflüchtet. Erst 2015 kam die kleine Gruppe in Deutschland an. Dazwischen lagen Zwangsaufenthalte in der Türkei und in Griechenland, ein Leben auf der Straße und in überfüllten Flüchtlingslagern und eine Fahrt mit einem Boot über das Mittelmeer, die beinahe das Leben kostete.
19-Jähriger hat ein Aggressionsproblem
In Deutschland gab sich der Jugendliche Mühe, seine Altersgenossen schulisch einzuholen. Aber er brauchte doch etwas länger für den Hauptschulabschluss. Aktuell hat er endlich einen Ausbildungsplatz in Sicht. Davon, dass er ein Problem mit Aggressionen und möglicherweise auch die falschen Freunde hat, zeugt eine Vorstrafe. Erst im Dezember 2023 hatte der junge Mann deshalb ein Anti-Aggressions-Training absolvieren müssen.
Das Jugendschöffengericht war sich angesichts der Gesamtumstände nicht sicher, ob eine Jugendstrafe gerechtfertigt sei. Stattdessen setzte es die Entscheidung über die Verhängung einer Strafe zur Bewährung aus. Das Jugendamt nimmt den 19-Jährigen nun im Rahmen der so genannten Betreuungsweisung unter seine Fittiche. Außerdem muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.