Duisburg. Ein 51-Jähriger aus Rheinhausen soll seine damals elf Jahre alte Großcousine vergewaltigt haben. Seine Verteidigungsstrategie könnte sich rächen.
Wegen Kindesmissbrauch stand ein Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Er soll 2015 und 2016 seine damals elf Jahre alte Großcousine missbraucht haben. Die Verteidigungsstrategie des 51-Jährigen, einfach alles zu bestreiten, ging allerdings nicht auf. Nun wird er sich vor dem Landgericht verantworten müssen.
Bei einer Übernachtung in seiner Rheinhauser Wohnung soll der Angeklagte das Kind 2015 zum ersten Mal zu sexuellen Handlungen genötigt haben. 2016 soll er eine Gelegenheit genutzt haben, als seine Frau allein verreist war. Mehrere Verwandte sollten die Wohnung putzen. Der Angeklagte soll alle bis auf das Kind weggeschickt und es vergewaltigt haben.
Kindesmissbrauch in Duisburg? 51-Jähriger bestreitet einfach alles
Der 51-Jährige wies die Vorwürfe zurück. Nein, er habe keine intensive Beziehung zu der entfernten Verwandten gehabt, sei keineswegs eine Art Ersatzvater für das Mädchen gewesen. „Ich habe sie nie in den Arm genommen. Ich habe ihr noch nicht einmal die Hand gegeben“, behauptete er. Und auch Übernachtungen, bei denen auch noch andere Kinder nach Familienfeiern auf Matratzen schliefen, habe es auch nie gegeben.
Der Angeklagte behauptet dafür, dass hinter all dem nur die Eifersucht der Mutter des Mädchens stecke. Die habe nämlich davon geträumt, dass er sie heirate. Allerdings widerspricht er sich dabei: Mal behauptet er, dass das Verhältnis deshalb bereits seit Jahren zerrüttet gewesen sei, mal spricht er davon, dass erst die 2023 erfolgte Strafanzeige die gute Beziehung zur Hauptbelastungszeugin und deren Mutter zerstört habe.
Gutachterin hält Geschädigte für glaubwürdig
Dem Gericht blieb nichts anderes übrig, als die Jugendliche zu vernehmen. Allerdings ohne Öffentlichkeit. Eine Glaubwürdigkeitsgutachterin kam zu dem Schluss, dass die Angaben der Hauptbelastungszeugin mit hoher Wahrscheinlichkeit eigene Erlebnisse wiedergeben. Und auch die Aussage weiterer Zeugen sprachen dafür, dass der Angeklagte in vielen Punkten nicht die Wahrheit sagte. Lediglich seine Ehefrau bestätigte die Angaben des 51-Jährigen, wirkte dabei aber seltsam niedergedrückt.
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Das Schöffengericht war am Ende von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Es vermisste jede Form von Reue für zwei Taten, die man als glatte Vergewaltigung eines Kindes werten müsse. Strafschärfend sei zu berücksichtigen, dass die Geschädigte die Übergriffe im Zeugenstand nochmals schildern musste.
Vor diesem Hintergrund sei die zur Verfügung stehende Strafgewalt – zu mehr als vier Jahre Gefängnis kann ein Schöffengericht nicht verurteilen – nicht ausreichend. Es verwies den Fall deshalb an eine Strafkammer des Landgerichts.