Duisburg. Ein Duisburger (47) soll Automaten in Spielhallen manipuliert haben, um die Finanzkassen zu betrügen. Wie er dabei vorgegangen sein soll.

Mit Glücksspiel lässt sich bekanntlich viel Geld verdienen. Einem 47-jährigen Mann aus Duisburg soll das allerdings nicht gereicht haben. Zwischen 2015 und 2018 soll er die Steuer- und die Sozialkassen betrogen haben. Der Schaden für die öffentlichen Kassen liegt laut Anklage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts bei rund einer Million Euro.

Der Angeklagte betrieb im Tatzeitraum mehrere Spielhallen und Sportwettannahmestellen. Sieben in Duisburg, eine in Essen und zwei in Herne. Die darin aufgestellten Glücksspiel- und Wettannahmegeräte soll er so manipuliert haben, dass sie einen Teil der eingeworfenen wie der ausgeworfenen Geldbeträge nicht anzeigten. Auf diese Weise soll er den zu versteuernden Umsatz um 33 bis 38 Prozent reduziert haben.

Angeklagter räumt Fehlverhalten ein

Im Tatzeitraum soll er so rund 334.000 Euro Umsatzsteuer unterschlagen haben. Weitere 368.000 Euro sollen dem Stadtsäckel durch die verringerte Vergnügungssteuer entgangen sein.

Auch bei seinen Beschäftigten soll der Angeklagte gelogen haben. Er soll längst nicht alle geleisteten Arbeitsstunden angegeben haben. Mitarbeiter sollen an den Sozialkassen vorbei bezahlt worden sein, womit der Angeklagte 340.000 Euro unterschlagen haben soll.

Der Angeklagte räumte zu Beginn des auf bis Oktober auf noch vier Verhandlungstage angesetzten Prozesses ein, dass er sich falsch verhalten habe. „Mein Mandant bedauert das“, so der Verteidiger.

Allerdings sei die von den Ermittlungsbehörden errechnete Anzahl der schwarz bezahlten Arbeitsstunden deutlich kleiner gewesen. „Weil die Öffnungszeiten der Spielstätten nicht richtig ermittelt wurden.“ Die Rechnungen gingen von Öffnungszeiten zwischen 6 Uhr morgens und 1 Uhr nachts aus.

Schaden soll deutlich geringer gewesen sein

„Tatsächlich war diese maximal erlaubte Öffnungszeit nicht an allen Standorten lohnend.“ Daher müsse die Schadensumme um die Sozialabgaben für rund 20.000 Arbeitsstunden reduziert werden. Auch eine weitere Hochrechnung zweifelt die Verteidigung an: Die Annahme, dass die bei der Steuer hinterzogenen Summen im Laufe der Jahre kleiner geworden seien.

Dass die zu versteuernden Beträge stiegen, habe nicht etwa an einem geänderten Tatverhalten seines Mandanten gelegen, so der Verteidiger. Vielmehr habe es ich um große Umsatzsteigerungen gehandelt, die einer 2017 erfolgten Änderung der Glücksspielgesetze in Nordrhein-Westfalen zu verdanken waren. „Spielhallen mussten nun mindestens 350 Meter voneinander entfernt sein.“ Durch Zwangsschließungen von Mitbewerbern sei der Umsatz in den Betrieben des Angeklagten gestiegen.

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