Duisburg. Per SMS sollen Eltern die Geschäftsführerin der Waldorfschule Duisburg bedroht und beleidigt haben. Worum es im Prozess gehen wird.
Das Aus für die Duisburger Waldorfschule ist schon seit einem Jahr besiegelt, 180 Schüler längst an anderen Schulen untergekommen, das Schulgebäude wartet auf eine neue Nutzung. Jetzt kümmert sich erstmals ein Gericht um die Aufarbeitung.
Der genaue Termin steht noch nicht fest, sagt Amtsgerichtssprecher Rolf Rausch, aber es wird noch im dritten Quartal vor dem Amtsgericht Duisburg Anklage erhoben. Es geht um den Tatvorwurf der Bedrohung und Beleidigung gegen zwei Angeklagte.
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Waldorfschule: Bedrohliche SMS-Nachrichten verschickt
Im vergangenen Sommer, als die Schule mit Demos vor der Bezirksregierung, mit Briefen und Infoabenden um ihre Existenz kämpfte, tat sich plötzlich ein neues Schlachtfeld auf. Die Vorstände von Träger- und Förderverein informierten in einer E-Mail alle Eltern, dass die Geschäftsführerin mit mehr als „50 anonymen und äußerst verstörenden SMS-Nachrichten bedroht“ worden sei.
Diese Nachrichten beinhalteten „abstoßende Beleidigungen und unverhohlene Drohungen, die bis zur Androhung von Gewalt reichten. Darunter waren Botschaften wie ,Bald bist du wie deine tote Mutter, ein Haufen Elend’ und ,Deine tote Mutter und du sind bald vereint’.“
Polizei führt „Gefährderansprache“ bei Tatverdächtigem durch
Schnell fiel der Verdacht auf den Vater einer ehemaligen Schülerin, bei dem die Polizei laut Staatsanwaltschaft dann eine „Gefährderansprache“ machte. Angeblich soll er über einen ausländischen Provider einen anonymen Account erstellt und über diesen die Nachrichten verschickt haben. Ganz so anonym blieb das offenbar nicht, denn der 47-Jährige und die 45-jährige Mutter des gemeinsamen Kindes stehen nun gemeinsam vor Gericht.
Laut Rolf Rausch will sich das Gericht konkret mit drei Textnachrichten befassen, die die Tatverdächtigen per Handy verschickt haben sollen und deren Inhalt „deftig“ sei und „herabwürdigenden Charakters“.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, liegt der Strafrahmen des Gerichts bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (Bedrohung) bzw. einem Jahr (Beleidigung).
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen weiter
Womöglich ist dieses Verfahren nicht das letzte: Nach wie vor ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen die Geschäftsführerin und ihren Sohn wegen des Vorwurfs der Untreue. Bei einer Durchsuchung von Schulräumen und privaten Wohnungen wurden bereits 2022 zahlreiche Dokumente und Datenträger gesichert, die untersucht werden.
Jene, die mit einer Anzeige die Ermittlungen in Gang brachten, beklagen unter anderem Bar-Abhebungen auf Nordseeinseln und die private Nutzung einer Schulwohnung. An den Vorwürfen sei indes nichts dran, entgegneten die Beklagten auf Anfrage.
Insolvenzverfahren: Siebenstellige Summe
Seit Oktober letzten Jahres ist außerdem ein Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger, darunter die Bezirksregierung Düsseldorf, fordern eine siebenstellige Summe zurück, berichtet der Insolvenzverwalter. Das Verfahren ist allerdings nichtöffentlich, weshalb er sich mit Details zurückhält.