Duisburg. Das Bundesverwaltungsgericht hat über Gehwegparken geurteilt. Das hat Auswirkungen auf Duisburg. Was örtliche Verbände jetzt von der Stadt fordern.
Gehwege gehören den Fußgängern. Doch Autos haben in Duisburg und in anderen Großstädten längst auch die Bürgersteige erobert. In etlichen Straßen ragen geparkte Autos auf den Gehweg, so dass oft keine Mütter mit Kinderwagen, keine Senioren mit Rollator und auch keine Rollstuhlfahrer vorbeikönnen. In vielen dieser Konfliktfälle drückt die Stadt Duisburg bei den Falschparkern ein Auge zu. Sie lässt sie gewähren, ohne Knöllchen oder Abschleppwagen.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) fordert jetzt von der Stadt ein Ende der Kulanz für Falschparker. Sie solle ab sofort Recht und Gesetz durchsetzen. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.
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„Aufgesetzt parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun letztinstanzlich bestätigt“, sagt Gabriele Siegert, Sprecherin der Duisburger VCD-Ortsgruppe, und meint Autos, die mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig stehen. Dieses sogenannte einhüftige Parken ist in deutschen Städten weit verbreitet, aber eigentlich per Straßenverkehrsordnung überall dort verboten, wo es nicht durch Schilder ausdrücklich erlaubt ist.
Das Urteil aus Leipzig bezieht sich auf die Straßenverkehrsbehörden in Bremen, gilt aber nach Ansicht von Rechtsexperten als Grundsatzurteil und würde sich damit weit über die Bremer Stadtgrenzen hinaus auswirken.
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat ausgeführt, dass die Behörden auf Anwohnerbeschwerden hin gegen illegales Gehwegparken einschreiten müssen, sofern der Bürgersteig nicht mehr ohne erhebliche Einschränkungen benutzt werden kann.
Gehwegparken ist in Duisburg verbreitet – „in allen Stadtteilen und vielen Straßen“
„Auch bei uns in Duisburg ist das Gehwegparken ein häufiges Phänomen, in allen Stadtteilen und vielen Straßen“, sagt Gabriele Siegert weiter und nennt als Beispiele etwa die Monschauer Straße in Beeckerwerth, Neanderstraße in Beeck, Arndtstraße und Deichstraße in Laar, Sternbuschweg und Max-Reger-Straße in Neudorf, Fuchsstraße und Fliederstraße in Wanheimerort sowie die Johanniterstraße, Friedenstraße und Menzelstraße im Dellviertel, Gitschiner Straße in Hochfeld, die Kufsteiner Straße in Buchholz und die Europaallee in Rheinhausen.
„Der Stadtrat hat sogar 2002 beschlossen, das einhüftige Gehwegparken zu tolerieren“, und der VCD kritisiert, dass die Stadt zusätzlich „an manchen Straßen per Schild das aufgesetzte Parken erlaubt, obwohl damit weniger als ein Meter Gehwegbreite bleibt“.
Der Verkehrsclub kennt den tagtäglichen Konflikt zwischen Fußgängern und Autofahrern, „und in Duisburg gewinnt bisher fast immer das Auto“, ärgert sich die Sprecherin. Viele Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung würden ganz bewusst vom städtischen Ordnungsamt nicht geahndet. Zugunsten der Falschparker. Obwohl in zig Straßen durch Autos auf dem Bürgersteig zu wenig Platz für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollatoren oder für Rollstühle sei.
Dabei kann das rechtswidrige Gehwegparken für Autofahrerinnen und Autofahrer teuer werden. Der städtische Bußgeldkatalog sieht Geldstrafen von 55 bis 100 Euro vor, zusätzlich kann ein Punkt in Flensburg drohen. Wird ein Abschleppdienst gerufen, kommen weitere Kosten hinzu.
„Es gibt kein Menschenrecht auf einen Parkplatz“: Verkehrsclub Deutschland sieht jetzt Fußgänger gestärkt
„Es gibt kein Menschenrecht auf einen Parkplatz“, betont Gabriele Siegert, insbesondere nicht im öffentlichen Raum. Dass die Stadtverwaltung die Bedürfnisse von Autofahrern über die aller anderen Bürger und Bürgerinnen stelle, müsse durch das Gerichtsurteil jetzt enden, mahnt die VCD-Sprecherin. „Wir sind alle Fußgänger, auch die Duisburgerinnen und Duisburger, die ein Auto besitzen.“ Damit sieht Siegert ein oft angeführtes Gegenargument entkräftet, dass zugeparkte Gehwege angeblich gar nicht so viele Menschen betreffen würden.
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„Gehwege müssen von Zufußgehenden benutzt werden können“, stimmt Melih Keser vom Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.), dessen Sprecher er in Duisburg ist, zu. Seine hiesige Ortsgruppe fordert ebenfalls von der Stadtverwaltung „ein Ende der Kulanz“. Und dass das Ordnungsamt ab sofort das Gehwegparken unterbindet, wo zu wenig Platz bleibt, dass sich zwei Kinderwagen oder Rollstühle begegnen können.
Dort, wo dieser Begegnungsverkehr auf dem Bürgersteig möglich ist, betont Melih Keser, solle allerdings das einhüftige Parken offiziell erlaubt werden. Ohnehin sieht er durch das Gerichtsurteil nicht nur die Knöllchenschreiber in der Pflicht, sondern auch die Stadtplaner, die künftig bei Um- und Neubauten auf hinreichend breite Bürgersteige achten müssen – durchaus zum Nachteil von Autofahrern und zugunsten von Fußgängern.
Das sagt die Stadt Duisburg zum Gerichtsurteil
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Tatsächlich müssen sich Autofahrer jetzt nicht auf eine plötzliche Knöllchenflut einstellen. Zwar rechnet die Stadt Duisburg mit Auswirkungen. Doch es sei zu früh, um sagen zu können, wie genau sie aussehen, so Stadtsprecher Malte Werning gegenüber der Redaktion. Die Stadtverwaltung warte noch auf das schriftliche Urteil. Dann erst werde man sich mit den „stadtweiten Konsequenzen“ auseinandersetzen.
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Jedoch weist der Stadtsprecher darauf hin, dass es bei dem konkreten Fall in Bremen bei einem mittig aufgesetzten Pkw um eine Restgehwegbreite von 71 bis 96 Zentimetern ginge. In Duisburg sei die „derzeitige Verfahrenspraxis“ bei den Kontrolleurinnen und Kontrolleuren der Verkehrsüberwachung, dass sie möglichst auf eine Restbreite von 1,20 Metern achten.
Zusätzlich haben Richterinnen und Richter klargestellt, dass nicht jeder illegal geparkte Wagen bei Beschwerden sofort abgeschleppt werden muss. Zulässig ist demnach auch ein stadtweites Parkkonzept, das Wohnsiedlungen priorisiert, wo zugeparkte Bürgersteige ein besonders großes Problem sind. Quartiere und Straßen mit einem großen Falschparkerproblem hat Duisburg zuhauf. Das Gerichtsurteil zeigt, dass es eine Lösung her muss.
>> Das können Betroffene in Duisburg gegen Falschparker tun
- Ist ein Gehweg so zugeparkt, dass ein Passieren nicht mehr möglich ist, können Anwohner die Verkehrsüberwachung über das Callcenter (0203 94000) informieren, damit abgeschleppt wird. Außerhalb der städtischen Dienstzeiten ist die Polizei hierfür zuständig.
- Damit Fehlverhalten im Straßenverkehr geahndet wird, erläutert Stadtsprecher Malte Werning, können zudem sogenannte Drittanzeigen erstattet werden. Das ist zum Beispiel im Internet möglich auf www.duisburg.de (Suchbegriff „Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit“).
- Die Stadt hat zudem eine App in Planung, über die Falschparker und andere Störungen gemeldet werden können.