Duisburg. Trotz Rodungsverbot holzte ein Investor ein Grundstück in Duisburg ab. Jetzt steht fest: Die Rodung war illegal. Was dem Investor jetzt droht.
Erlaubt hatte die Stadt nur geringfügige Rodungsarbeiten zum Zweck der Geländevermessung. Doch das Bauunternehmen, das am Pfrontener Weg in Duisburg-Buchholz zehn Doppelhaushälften errichten will, sägte Ende Juni alles ab, was auf der Fläche stand. Die Stadt schritt ein und unterbrach nach Hinweisen von Anwohnern die Fällarbeiten. Inzwischen hat sich bestätigt: Die Rodungsarbeiten waren illegal, dem Bauunternehmer droht ein Bußgeld.
Stadt Duisburg: Investor hatte keine Genehmigung – Verfahren eingeleitet
„Es wurde keine Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamtes erteilt“, teilt Stadtsprecher Sebastian Hiedels auf Anfrage der Redaktion mit. Die wäre allerdings nötig gewesen: Zwischen März und September sind größere Schnittmaßnahmen verboten – Artenschutz. Das Vorgehen des Bauunternehmens aus dem Duisburger Westen war also illegal.
„Wir haben ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet“, sagt Hiedels über den Stand der Dinge. Das bedeutet nicht zwangsläufig ein Bußgeld, denn: Zunächst ist ein Anhörungsverfahren vorgeschrieben, innerhalb dessen „hat das Unternehmen die Möglichkeit, sich zum Vorgang zu äußern“.
Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz: Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen
Je nach dessen Ausgang entscheidet das Rechtsamt der Stadt Duisburg – in Abstimmung mit weiteren Behörden – über die mögliche Strafe. Ausschlaggebend dafür sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.
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Für die tatsächliche Höhe des Bußgeldes, sollte eines verhängt werden, spielen laut Stadtsprecher Hiedels mehrere Faktoren eine Rolle, neben der „Schwere des Verstoßes“ auch der „erlangte wirtschaftliche Vorteil“.
Anwohner hatten der Redaktion gegenüber ausgesagt, das Bauunternehmen sei nicht zum ersten Mal wegen ungenehmigter Rodungsarbeiten aufgefallen. Die Stadt Duisburg bestätigt das allerdings nicht: „Nach einer ersten Prüfung sind dem Umweltamt keine weiteren ungenehmigten Rodungen durch die Firma bekannt.“
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