Duisburg. Zweieinhalb Kilo Rauschgift fanden Polizisten in der Wohnung eines Duisburgers. Vor Gericht lieferte er dafür eine abenteuerliche Erklärung.
Die Verteidigerin hätte ihrem Mandanten vielleicht den Rat geben sollen, dass er selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass seine Geschichte der Wahrheit entsprach, einfach von Anfang an ein Geständnis hätte ablegen sollen. Doch die Version, die ein 28-Jähriger aus Homberg vor dem Landgericht auftischte, war denn doch ein wenig weit hergeholt. Er sei von zwei Männern, die er einige Zeit zuvor kennengelernt hatte, und von denen er wusste, dass sie etwas mit Drogen zu tun hatten, am Abend des 24. September 2020 in seiner Wohnung aufgesucht worden, hatte der Angeklagte zu Beginn des zweitägigen Prozesses geschildert. Sie hätten eine Tasche bei ihm deponieren wollen. Als er sich weigerte, habe man ihn massiv bedroht, so dass er schließlich nachgab.
In der Sporttasche hatte die Polizei am nächsten Tag rund zweieinhalb Kilo Rauschgift gefunden: 600 Gramm Marihuana, 700 Gramm Ecstasy-Tabletten, fast ein Kilo Amphetamin und 363 Gramm Kokain mit einem erstaunlich hohen Wirkstoffgehalt von 97 Prozent. Auch eine täuschend echt aussehende Schreckschusspistole lag in der Wohnung. Auch die, so der Angeklagte, hätten die Besucher hinterlassen.
Drogendealer aus Duisburg zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt
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Ursache für die Wohnungsdurchsuchung der Polizei waren vier Gramm Kokain, die in der Hosentasche des 28-Jährigen bei einer Straßen-Kontrolle in Hochheide gefunden worden waren. Und, ja, auch das kleine Tütchen habe den beiden Drogen-Dealern gehört, die das Rauschgift auf seinem Wohnzimmertisch hätten liegen lassen, behauptete der Homberger. Er sei dummerweise auf die Polizei getroffen, als er das Kokain seinen Bekannten zurück bringen und darauf drängen wollte, dass sie auch schnellstens ihre Tasche wieder abholen.
Wenig überraschend sah die Strafkammer die Version des Angeklagten am Ende des zweitägigen Verfahrens als widerlegt an. Abgesehen davon, dass sie absolut unglaubwürdig war, gab es auch einige objektive Beweismittel, die dafür sprachen, dass der 28-Jährige die Drogen durchaus freiwillig aufbewahrt hatte. Am Ende konnte der Angeklagte von Glück sagen, dass die Richter nicht zu dem Schluss kamen, die Schreckschusspistole habe in seiner Wohnung in griffbereiter Nähe der Drogen gelegen. Sonst wäre die Strafe noch deutlich höher ausgefallen als die drei Jahre und drei Monate, zu denen der 28-Jährige schließlich verurteilt wurde.