Duisburg. Wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilte das Gericht einen Lehrer aus Duisburg. Dem 42-Jährigen droht nun der Verlust des Beamtenstatus.
Bei einem 42 Jahre alten Lehrer aus Duisburg gab es Ende Dezember 2017 eine Hausdurchsuchung. Auf dem sicher gestellten Computer des Pädagogen wurden 150 Fotos und vier Videos gefunden, die Kinder nackt und in eindeutig sexuell motivierter Pose oder bei sexuellen Handlungen zeigen. In zweiter Instanz musste sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall befassen.
Das Amtsgericht Ruhrort hatte den zuvor unbestraften Angeklagten vor knapp einem Jahr zu einer Geldstrafe von 7400 Euro (100 Tagessätze zu je 74 Euro) verurteilt. Dagegen legte der 42-Jährige Rechtsmittel ein und versuchte nun – letztlich erfolgreich – eine Reduzierung der Strafe zu erreichen.
Duisburg: Geldstrafe gegen Lehrer verringert
Denn der Verteidiger wies wie schon in erster Instanz darauf hin, dass der Angeklagte geraume Zeit vor der Sicherstellung des Computers das Betriebssystem geändert habe. Von den 150 Fotos seien so auf der Festplatte nur Miniaturaufnahmen zurückgeblieben. Es sei unklar, auf welchem Weg die Bilder auf den Rechner des Angeklagten gekommen seien und ob er sie bei seiner Suche auf Porno-Plattformen im Internet überhaupt bewusst und aktiv angesteuert habe.
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Das Berufungsgericht entschied in diesem Punkt im Zweifel für den Angeklagten. Keine Zweifel hatten die Richter dagegen daran, dass der Lehrer die Videos gezielt herunterlud. Da ein erheblicher Teil der Vorwürfe wegfiel, wurde die Geldstrafe auf 2400 Euro (40 Tagessätze zu je 60 Euro) verringert. Seitdem der Vorwurf gegen ihn bekannt wurde, ist der Lehrer – bei nur leicht gekürzten Bezügen - vom Dienst suspendiert. Ihm droht nun der Verlust des Beamtenstatus. Allerdings wolle sich sein Mandant ohnedies beruflich neu orientieren, verkündete der Verteidiger vollmundig. „Er strebt keine Rückkehr in den Lehrerdienst an.“