Duisburg. Wegen Vergewaltigung verurteilte das Landgericht Duisburg einen Meidericher. Der 31-Jährige verging sich an einer guten Freundin seiner Frau.
Das Urteil des Landgerichts am König-Heinrich-Platz fiel recht deutlich aus: Wegen Vergewaltigung muss ein 31-jähriger Meidericher fünf Jahre hinter Gitter. Die Strafkammer hatte am Ende des dreitägigen Verfahrens keinen Zweifel daran, dass er am 17. November 2020 eine 34-jährige Frau in deren Wohnung in Meiderich zum Sex zwang.
Der 31-Jährige hatte bereits auf sein Opfer gewartet. Als die Frau die Wohnung betrat, zerrte er sie in das Schlafzimmer, riss ihr die Kleider vom Leib. Bevor er sie vergewaltigte, fesselte er ihre Hände mit dem Gürtel eines Bademantels. Hilferufe der Frau soll er durch Drohungen verhindert haben: „Wenn Du nicht aufhörst zu schreien, bringe ich dich um.“
Der Duisburger hatte schon in der Wohnung der Geschädigten gewartet
Die Frage, wie der Angeklagte sich Zutritt zu der Wohnung verschafft hatte, konnte der mehrtägige Prozess nicht restlos aufklären. Angesichts regelmäßiger Besuche der Geschädigten, die eine gute Freundin seiner Frau war, sei es aber auch nicht allzu schwer gewesen, an den Schlüssel oder eine Nachfertigung zu kommen.
Die Version des Angeklagten sah das Gericht zuletzt jedenfalls als widerlegt an. Der 31-Jährige hatte zu Prozessbeginn behauptet, er habe seit geraumer Zeit ein Verhältnis zu der Geschädigten gehabt. Immer wieder habe es Sex-Treffen gegeben. Auch am Tattag sei es einvernehmlich zum Sex gekommen. Dafür, dass die Geschädigte ihn zu Unrecht belaste, deutete der 31-Jährige aber nur eine Erklärung an: Eifersucht.
Offenbar bestätigten sich seine Angaben in der Vernehmung der Hauptbelastungszeugin, die ohne Öffentlichkeit stattfand, nicht. Vielmehr war das Gericht von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Zu Gunsten des Angeklagten konnte am Ende nicht viel berücksichtigt werden. Und so blieb das Urteil im mittleren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens.