Duisburg..

Das Jugendschöffengericht in Duisburg hat die beiden Hacker, die unveröffentlichte Songs von Stars wie Lady Gaga gestohlen haben, zu Jugend- und Bewährungsstrafen verurteilt. Beide Täter hatten gestanden, über Trojaner auf die Rechner gelangt zu sein.

Ein 18-jähriger Duisburger, der die Computer bekannter Pop-Stars gehackt und unveröffentlichtes Songmaterial heruntergeladen hat, ist am Donnerstag zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Gegen einen 23-jährigen Mitangeklagten aus Wesel verhängte das Duisburger Amtsgericht eine Strafe von 18 Monaten auf Bewährung. Nach Ansicht des Gerichts haben sich die beiden Hacker in insgesamt 270 Fällen des Ausspähens von Daten und Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz schuldig gemacht. Der Prozess hatte ein gewaltiges Medieninteresse hervorgerufen.

Beide Täter hatten gestanden, in den vergangen Monaten über Trojaner auf die Rechner von Stars wie Lady Gaga, Kelly Clarkson oder Kesha gelangt zu sein. Dort luden sie Lieder herunter, die noch nicht regulär veröffentlicht waren und boten sie im Internet zum Kauf und Tausch an. Finanzielle Aspekte spielten aber nur eine Nebenrolle. Beiden Angeklagten ging es nach eigener Aussage um Ruhm und Ansehen in der Hacker-Szene. Statt Geld wollten sie ein sogenanntes Shoutout: die Aufnahme einer Empfehlung der Künstlerin, mit der der Hacker seinen Bekanntheitsgrad in der Szene steigern wollte.

Sängerin Kesha mit einem Nacktfoto erpresst

Der 18-jährige Angeklagte wurde zudem wegen Nötigung verurteilt. Laut Anklage hatte er ein private Bilder, darunter auch ein Nacktfoto vom Computer der Sängerin Kesha heruntergeladen und gedroht, diese zu veröffentlichen. Damit soll er die Sängerin dazu genötigt haben, für ihn einen sogenannten „drop“, eine persönliche Widmung, aufzunehmen, den er dann in von ihm bearbeitete Musikdateien einbaute.

Anträge der Verteidigung, die die betroffenen Künstler als Zeugen vor Gericht laden lassen wollte, lehnte das Gericht aber ab. Als strafmildernd werteten die Richter demnach das Geständnis und die sehr hohe Internetabhängigkeit der Angeklagten. Im Fall des 18-Jährigen behielt sich das Gericht vor, binnen sechs Monaten über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung zu entscheiden. Er muss in den nächsten sechs Monaten Sozialstunden ableisten und eine Therapie zur Heilung seiner Computersucht machen.

Kurz vor Prozessbeginn war außerdem bekannt geworden, dass der 18 Jahre alte Duisburger rückfällig geworden war und erneut Musik-Dateien von Stars gestohlen hatte. Polizisten hatten Handy und Laptop des Duisburgers beschlagnahmt. Zuvor soll er bereits Titel von Lady Gaga und Mariah Carey im Netz verkauft haben. (mawo/we/mit afp)