Duisburg. Nach einer Auseinandersetzung mit einem Gast standen zwei ehemalige Türsteher der „Discothek Jansen“ wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.
Motorrad Jansen an der Schauenstraße in Rheinhausen ist nicht nur für Zweiräder bekannt, sondern auch als Party-Location: Immer wieder samstags öffnet die „Discothek Jansen“ ihre Pforten, geht für Feierwütige im Duisburger Westen bis zum frühen Morgen die Post ab. Doch ausgerechnet mit dem letzten Gast gab es am 5. Januar 2014 Stress. Zwei damaligen Türstehern brachte das nun einen Platz auf der Anklagebank vor dem Amtsgericht Duisburg ein. Die Anklage ging von gefährlicher Körperverletzung aus. Doch am Ende stand der Freispruch.
Laut Anklage hatten der 26-jährige Kölner und ein 28-jähriger Wuppertaler, die damals als Securitys eingesetzt waren, kurz nach 5 Uhr Streit mit einem 38-jährigen Moerser bekommen. Der Wuppertaler soll mit dem Gast Schläge ausgetauscht und ihn schließlich mit einem Kinnhaken zu Boden geschickt haben. Dann sollen er und der Mitangeklagte auf den am Boden liegenden Mann eingeschlagen und getreten haben. Der 38-Jährige zog sich Platzwunden und einen gebrochenen Finger zu.
Gerangel mit letztem Gast
Der 28-jährige Angeklagte schilderte allerdings eine klassische Notwehr-Situation. Der Gast habe seine halb ausgetrunkene Bierflasche mit nach draußen nehmen wollen, was nicht erlaubt war. „Ich habe ihn vor die Wahl gestellt: Austrinken oder abstellen.“ Da man Feierabend machen wollte, habe er den Mann sanft an der Schulter durch den Ausgang schieben wollen. „Da hat er mich angegriffen.“ Im kurzen Gerangel habe der Mitangeklagte, der dies bestätigte, nur geholfen, den Mann am Boden zu fixieren. „Als ich die Polizei rufen wollte, ist der stark alkoholisierte Gast noch einmal auf mich los. Ich ging kurzzeitig zu Boden.“
Woran sich der bereits mehrfach wegen Körperverletzung verurteilte 38-jährige Zeuge nur bedingt erinnern konnte. Er berichtete, der jüngere Angeklagte sei gar nicht dabei gewesen. „Und den meisten Stress hat ein Türsteher gemacht, der heute offenbar gar nicht vorgeladen worden ist.“ Ähnlich verworren waren auch die weiteren Zeugenaussagen: Wer denn nun genau was gemacht hatte, das konnte niemand mehr nachvollziehbar schildern.
Verteidiger und Staatsanwalt beantragen Freispruch
Staatsanwalt wie Verteidiger beantragten übereinstimmend Freispruch. Und der Strafrichter musste nicht lange überlegen, um das entsprechende Urteil zu fällen. Die Tat habe insgesamt nicht recht aufgeklärt werden können, so der Richter. Es sei auch unklar geblieben, wobei sich der Zeuge eigentlich den Finger gebrochen habe. Allerdings gebe es keine Anzeichen dafür, dass keine Notwehr vorgelegen habe oder die Angeklagten sich gar eines Notwehr-Exzesses schuldig gemacht hätten.