Duisburg. Immer wieder hat ein 40-Jähriger in der Duisburger City die Maskenpflicht missachtet – und auch Polizisten angegriffen. Nun wurde er verurteilt.
Als ziemlich unbelehrbar erwies sich ein 40-jähriger Mann in Duisburg. Mehrfach war er in der Innenstadt, in der seit Oktober 2020 das Tragen einer Maske vorgeschrieben war, von Beamten des Ordnungsamtes und Polizisten ohne Gesichtsbedeckung erwischt worden. Bei vier Gelegenheiten wehrte sich der Mann gegen die Feststellung seiner Personalien, versetzte einem Beamten einen Kopfstoß, versuchte einen anderen in die Hand zu beißen. Wegen Widerstandes und Körperverletzung stand er nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Taten waren stets nach dem gleichen Schema abgelaufen: Ordnungshüter sahen den Mann ohne Maske, ermahnten ihn. Wenige Minuten später wurde er erneut ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt. Dann gab es Platzverweise, die der 40-Jährige ignorierte. Oder er wurde, zwecks Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, zur Herausgabe seiner Personalien aufgefordert – was der Maskenverweigerer auch nicht freiwillig tat.
Duisburger Polizist war vier Wochen dienstunfähig
Am 3. Dezember 2020 hatte er in diesem Zusammenhang einem Polizisten einen kräftigen Kopfstoß versetzt. Der Beamte zog sich sich eine Jochbeinprellung zu, ein Zahn splitterte ab. Vier Wochen Dienstunfähigkeit waren die Folge. Beim Schubsen und einem Stoß gegen die Hand eines Beamten blieb es bei zwei weiteren Vorfällen im Dezember und Januar. Am 15. Januar 2021 versuchte der Angeklagte einem Polizisten in die Hand zu beißen, schnappte allerdings daneben.
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Irgendwann hatte jemand die Nase endgültig voll und beantragte einen Haftbefehl. Seit Ende Januar saß der 40-Jährige in der Untersuchungshaft. Der Strafrichter war so großzügig, die Äußerungen des Angeklagten zu dessen Gunsten als Geständnis zu werten. Tatsächlich machte der Angeklagte höchst wirre Angaben und erzählte vieles, was mit der Sache erkennbar wenig bis nichts zu tun hatte. Ein psychiatrischer Sachverständiger hielt ihn etwas überraschend für voll schuldfähig.
Nicht vorbestrafter Angeklagter wurde zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt
Der Verteidiger wies darauf hin, dass der Angeklagte, der im Bürgerkrieg in Eritrea schon mit 15 Jahren Soldat werden musste, mehr als sein halbes Leben lang verfolgt worden sei. Bei dem 40-Jährigen habe sich angesichts der vielen Kontrollen in seiner neuen Heimat, deren Sprache er immer noch nicht recht versteht und die es bisher nicht schaffte, dem Flüchtling irgendeine Perspektive aufzuzeigen, ein hohes Frustrationspotenzial aufgebaut.
Der Staatsanwalt sah eher das Frustrationspotenzial der Ordnungshüter und vermisste bei dem 40-Jährigen jede Form von Reue. Der Strafrichter folgte dem Antrag des Anklagevertreters und verurteilte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Der 40-Jährige wirkte eher besorgt denn erleichtert, als er das Gericht nach fünf Monaten Untersuchungshaft als freier Mann verlassen konnte.