Duisburg. Vor Gericht ging es um dreisten Betrug: Eine Duisburgerin bezahlte ein gebrauchtes Auto mit falschen 100-Euro-Scheinen. Jetzt gab es ein Urteil.
Manchmal wundert man sich, mit welcher Gedankenlosigkeit Straftäter einen Gesetzesverstoß begehen, aber zuvor offenbar nicht fünf Minuten darüber nachdenken, dass ihre Täterschaft nicht unentdeckt bleiben kann. Das traf wohl auch auf eine 27-jährige Hambornerin zu, die am 28. Januar 2020 einen Gebrauchtwagen mit 27 falschen Hunderteuroscheinen bezahlte.
Der Privatverkauf ging hastig über die Bühne. Der Verkäufer des Fahrzeuges aus Bochum ließ sich darauf ein, das Geld auf einer dunklen Straße in Empfang zu nehmen. Im faden Schein der Kofferraumbeleuchtung blätterte die Angeklagte die Scheine hin und fuhr mit dem Wagen davon.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Scheine trugen auf der Rückseite den Aufdruck „Copy“
Der Verkäufer benötigte 30 Minuten, um zu erkennen, dass es kein echtes Geld war. Was aber auch nicht so schwer war: Das Papier war von minderer Qualität, alle Scheine trugen die selbe Seriennummer und auf der Rückseite war das Wort „Copy“ aufgedruckt.
Vor dem Amtsgericht Hamborn hatte die Angeklagte im Juni 2021 behauptet, sie habe sich das Geld für den Autokauf vorher geliehen und selbst nicht gewusst, dass es sich um Falschgeld handelte. Das Schöffengericht glaubte ihr kein Wort. Denn schließlich gab es die Aussage eines jungen Mannes, der die Angeklagte bei dem Kauf begleitete. Ihn soll sie während der Rückfahrt gefragt haben: „Was wäre, wenn das Falschgeld gewesen wäre?“ Und sie war eifrig bemüht, das Fahrzeug nicht vor ihrer eigenen Haustür zu parken.
Duisburgerin nahm Rechtsmittel zurück
In erster Instanz wurde die 27-Jährige unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Angeklagte brachte schon acht Monate mit, weil sie bei einer illegalen Wettfahrt mit 120 Stundenkilometern durch die Oberhausener Innenstadt einen Unfall baute.
Ihr Rechtsmittel gegen dieses Urteil nahm die Frau allerdings flugs zurück. Die Berufung vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz endete, bevor sie richtig begonnen hatte. Ursache dafür war vielleicht die Anordnung des Vorsitzenden, auch die Mutter und die beste Freundin der 27-Jährigen als Zeugen vorzuladen. Durch die Akte geisterte die Möglichkeit, dass beide in den Betrug eingeweiht waren.