Das soll Verständnis in Sachen Hartz IV wecken: Seit Mai haben Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Duisburg die Möglichkeit, im Jobcenter Düsseldorf zu hospitieren. Düsseldorf wurde ausgewählt, weil keine Hospitationen im Bereich der eigenen Zuständigkeit stattfinden sollen.
Das Pilotprojekt des Sozialgerichts Duisburg und des Jobcenters Düsseldorf soll das gegenseitige Verständnis bei den zahlreichen praktischen Fragen und Problemen rund um die Grundsicherung für Arbeitslose fördern. Während der dreitägigen Hospitation erhalten die Richter Einblick in alle Organisationsbereiche eines Jobcenters – vom ersten Kontakt eines Kunden in der Eingangszone über die Leistungsabteilung bis hin zur Vermittlung und Integration.
Daneben bekommen die Hospitanten einen Einblick in die Arbeit des Teams für die Betreuung von Obdachlosen und des Sonder-Teams für Selbstständige. Nachdem bereits zahlreiche Richter von dem Angebot zur Hospitation Gebrauch gemacht haben, zogen nunmehr der Präsident des Sozialgerichts Duisburg, Ulrich Scheer, und der Geschäftsführer des Jobcenters Düsseldorf, Ingo Zielonkowsky, eine erste Zwischenbilanz. Von beiden Seiten wurden die bislang gemachten positiven Erfahrungen hervorgehoben und der Wunsch geäußert, das Projekt fortzusetzen und vielleicht sogar landesweit zu etablieren.
Seit Einführung von Hartz IV vor mehr als 10 Jahren hat es zahlreiche Bemühungen gegeben, die Handhabung der gesetzlichen Vorgaben zu vereinfachen. Zu einer nachhaltigen Reduzierung der Streitverfahren hat dies bislang nicht geführt. Allein im Sozialgericht Duisburg gingen im vergangenen Jahr 5219 neue Verfahren ein. Damit entfallen ca. 43 % aller Eingänge am Sozialgericht Duisburg auf die Grundsicherung.