Duisburg. Die Evangelischen Kirchenkreise Duisburg und Dinslaken legen ihre Verwaltungen zusammen. Die Synode fasste in Meiderich noch weitere Beschlüsse.

Die Evangelischen Kirchenkreise Duisburg und Dinslaken rücken enger zusammen. Die Synoden beider Kreise beschlossen am Samstag die Gründung eines gemeinsamen Verwaltungsverbandes Rhein-Ruhr. Einem Vorschlag zur gemeinsamen Wahrnehmung der Notfall-Seelsorge mit den Kirchenkreisen Wesel, Kleve, Moers und Dinslaken schlossen sich die Duisburger allerdings nicht an.

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Erstmals seit November 2019 kamen die knapp 100 Abgeordneten des Kirchenparlaments in Meiderich wieder zu einem Präsenztreffen zusammen. Mit den Beschlüssen für Gründung und Satzung des gemeinsamen Verwaltungsverbands entsteht ein kirchlicher Dienstleister mit 80 Mitarbeitenden für die 23 Gemeinden, ihre Einrichtungen und Dienste. Er übernimmt unter anderem Personal- und Finanz-Verwaltung sowie Gebäudemanagement.

Ziel: Guter Verwaltungsservice zu vernünftigen Kosten für die 23 Gemeinden

„Die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt“, betont Svenja Stepper. Die Leiterin des Duisburger Verwaltungsamtes wird mit ihrer Kollegin Sandra Sommer aus Dinslaken eine Doppelspitze bilden und in drei Jahren mit dem Team Aufgaben, Arbeitsabläufe und Technik aufeinander abstimmen. „Mittelfristig sollen alle profitieren: Die Gemeinden, Einrichtungen und Dienste, die in Zeiten geringer werdender Kirchensteuermittel einen guten Verwaltungsservice zu vernünftigen Kosten bekommen. Aber ebenso die Mitarbeitenden, die unter guten und flexiblen Bedingungen arbeiten können und deren Arbeitsplätze dadurch krisensicherer werden“, erklärt die Kirchenoberverwaltungsrätin.

Im Kirchenkreis Dinslaken, zu dem die Walsumer Gemeinden gehören, wurde am Samstag David Bongartz (43, links), bisher Pfarrer in St. Augustin, zum Nachfolger von Friedhelm Waldhausen (re.) gewählt.
Im Kirchenkreis Dinslaken, zu dem die Walsumer Gemeinden gehören, wurde am Samstag David Bongartz (43, links), bisher Pfarrer in St. Augustin, zum Nachfolger von Friedhelm Waldhausen (re.) gewählt. © Ev. Kirchenkreis Dinslaken | Tanja Henkel

Superintendent Dr. Christoph Urban: Notfallseelsorge braucht Struktur und Geld

Die Organisation einer gemeinsamen Notfall-Seelsorge mit vier Nachbarkreisen braucht noch Zeit. Die Probleme der Besetzung dieses Dienstes mit Haupt- sowie Ehrenamtlichen sei mit dem Verbund allein nicht zu lösen, glauben einige Duisburger Synodalen. Einigkeit herrscht aber über die Dringlichkeit einer Lösung – das Arbeitsgebiet sei an der Grenze zum Kollaps. „Wenn uns dieses Arbeitsgebiet besonders wichtig ist, müssen wir auch entsprechende Mittel bereitstellen und entsprechende Strukturen schaffen.“

Superintendent Dr. Christoph Urban weiß, dass unbedingt Lösungen gesucht werden müssen. Der Auftrag der Kirche sei es, allen Menschen beizustehen, die plötzlich in eine lebensverändernde Notlage geraten: „Wir müssen aber auch darüber sprechen, wie wichtig uns dieses Arbeitsgebiet ist. Und wenn es uns besonders wichtig ist, müssen wir auch entsprechende Mittel bereitstellen und entsprechende Strukturen schaffen.“

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Kinder- und Jugendarbeit neu aufstellen

Weiteres Synodenthema war die Reorganisation der Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis Duisburg. Seit dem Ruhestand des Jugendreferenten konnte die vakante Stelle nicht wieder besetzt werden. Weiter verfolgt werden könnte ein Modell, in dem Kirchenkreis und Gemeinden einen Mischverband gründen, unter dessen Dach Jugendreferat, gemeindliche Jugendleitungen und der Verein Evangelische Jugendarbeit zusammenkommen sollen.

Die Synode holt dazu nun die Stellungnahmen von Gemeinden, Jugendforum und Mitarbeitendenvertretungen ein, gleichzeitig werden Konzept, Finanz- und Personalbedarf durch eine Arbeitsgruppe skizziert. „Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein Baustein unserer Identität als Evangelische Kirche“, betonte Superintendent Urban.

>> KIRCHENGEBÄUDE: TREIBHAUSGAS-NEUTRAL BIS 2035

  • Ab 2035 sollen in Duisburg nur noch Treibhausgas-neutrale Gebäude in Gemeinden, kreiskirchlichen Einrichtungen und Werken genutzt werden. Mit einem einstimmigen Votum machte sich die Synode einen Beschluss der Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland zu eigen.
  • Welche Gebäude dann noch im Bestand sind, soll bis 2027 entschieden werden. Dazu soll ein Konzept zur Treibhausgasneutralität mit dem Schwerpunkt „Gebäudebedarfsplanung“ bis zur Herbstsynode 2022 entwickelt werden, in dem neben den Maßnahmen auch deren Finanzierung aufgezeigt werden soll.